Abo

Defekte Geräte durch ÜberspannungMit dem Schadenersatz befassen sich jetzt Leverkusener Anwälte

3 min
Eine Übergabestation in Wiesdorf, bei der Strom von Überland- Hochspannungsleitungen in Erdkabel übergeleitet wird. Bild: Ralf Krieger

Der Fall der Überspannung im Stromnetz beschäftigt die Kunden noch immer.

Bei der Überspannung im städtischen Hausstromnetz im Januar sind in Haushalten viele Elektrogeräte durchgebrannt.

Die Probleme vieler Stromkunden nach der Überspannung im Leverkusener Osten sind längst nicht gelöst. Es deutet sich an, dass sich eine Vielzahl geschädigter Kunden nicht mit der angebotenen Haftung des Netzbetreibers Westnetz zufrieden geben wollen.

Westnetz argumentiert, die Firma sei nach dem Produkthaftungsgesetz haftbar, weil sie mehrere Minuten lang während der Überspannung ein fehlerhaftes Produkt in Form einer zu hohen Spannung in Umlauf gebracht habe. Für das Unternehmen ist das äußerst günstig. Denn, wenn die Haftung nach diesem Gesetz abgewickelt wird, muss der Kunde eine Selbstbeteiligung von 500 Euro leisten. Bei den meisten Geschädigten sind Durchlauferhitzer zerstört worden. Westnetz ist nur bereit, den Zeitwert der durchgebrannten Geräte zu ersetzen. Das bedeutet für die meisten Kunden, dass sie gar nichts bekommen, denn selbst mehrere alte Elektrogeräte sind in Summe eher weniger wert als 500 Euro. Die Kunden sind aber gezwungen, neue teure Geräte zu kaufen.

Verärgerte Kunden können nicht einmal den Vertrag mit dem Netzbetreiber Westnetz kündigen, selbst, wenn sie es wollen: Westnetz betreibt das übergeordnete Netz und ist der Zulieferer für die EVL, die die Verträge mit dem Endkunden abgeschlossen hat. Um 10:32 Uhr am 11. Januar stieg die Spannung im 220-Volt-Netz über mehrere Minuten auf fast 300 Volt, was etliche Elektrogeräte durchbrennen ließ. Danach fiel der Strom aus. Die Überspannung betraf Kunden in Alkenrath, Steinbüchel, Lützenkirchen, Schlebusch und Bergisch Neukirchen.

Durch die Überspannung ist es zu Beschädigungen etwa an Durchlauferhitzern und anderen Elektrogeräten gekommen. Zur Ursache der Überspannung wurde bisher nur bekannt, dass sie durch ein defektes Gerät im Westnetz-Mittelspannungsnetz verursacht wurde.

Einigen Geschädigten, die sich beim „Leverkusener Anzeiger“ in der Redaktion gemeldet haben, leuchtet nicht ein, dass nicht die EVL als Lieferant haftbar ist. Die EVL hat von Anfang an jegliche Verantwortung für die Schäden an den Elektrogeräten abgelehnt.

Westnetz AG: Fehler war nicht vorhersehbar – nur prüfen kann das niemand

Die Schadensabwickler der Westnetz geben an, dass die Störung ohne arbeitstechnische Einwirkung eingetreten und nicht vorhersehbar gewesen sei. Man muss es glauben: Überprüfen kann das niemand.

Bei der Leverkusener Anwaltskanzlei Lenné betreut die Anwältin Kerstin Messerschmidt inzwischen mehrere Mandanten aus Leverkusen, die sich nicht damit abfinden wollen, dass ihr Schaden nicht ersetzt wird. Die Anwältin sagt, dass die Firma nur dann zu vollständigem Schadensersatz verpflichtet werden könne, wenn man ihr nachweisen könne, dass ein Fehler gemacht worden sei.

Das sei etwa in einem Gerichtsverfahren möglich, im Rahmen dessen ein Gutachter zum Beispiel Wartungspläne prüfen oder das defekte Gerät untersuchen könne. Geschädigte hätten ihr signalisiert, dafür auch Geld auszugeben. Allerdings weiß auch Frau Messerschmidt zurzeit nicht, ob das am 11. Januar verschmorte Gerät im Mittelspannungsnetz bei der Westnetz noch im Lager liegt.

Da aber die Schadensabwickler die Kunden aufgefordert haben, ihre durchgebrannten Geräte für den Fall einer Prüfung aufzuheben, ist davon auszugehen, dass sich die Firma Westnetz nicht anders verhält.

Die Schlebuscherin Ursula Carella hat sich geärgert: Bei ihr brannten zwei Durchlauferhitzer durch, zwei neue kosteten sie fast 1700 Euro. Geld hat sie von Westnetz noch nicht gesehen. Die Schadensabwickler fordern in einem Brief von ihr Fotos der verschmorten Platinen der alten Geräte und die alten Rechnungen, um den Zeitwert zu ermitteln, sowie Kostenvoranschläge für Reparaturen oder die Neuanschaffungen. Wenn neue Geräte angeschafft wurden, beabsichtigt die Firma aufgrund der Wertverbesserung einen Betrag „neu für alt“ abzuziehen.

„Ihr Schreiben spricht von einer Dreistigkeit, die ich in meinem kaufmännischen Leben niemals erfahren habe“, hat Frau Carella die Forderungen der Schadensabwickler beantwortet. Die durchgebrannten Platinen könne sie zudem nicht ausbauen.

Sie ist sauer, denn es falle ihr schwer, für die defekten Geräte in Vorleistung zu gehen.

Für einen möglichen Zusammenschluss anderer Geschädigter möchte sie ihre Emailadresse veröffentlichen:

ullacare@t-online.de