Prozess vor AmtsgerichtRadfahrer auf Robert-Blum-Straße überfahren - Geldstrafe

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Das weiße Ghostbike in Küppersteg: an der Stelle, an der am 11. Januar 2019 ein 39-Jähriger ums Leben kam.

Das weiße Ghostbike in Küppersteg: an der Stelle, an der am 11. Januar 2019 ein 39-Jähriger ums Leben kam.

  • Am 11. Januar 2019 war in Küppersteg ein 39-jähriger Radfahrer überfahren worden.
  • Am Donnerstag wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt. Lesen Sie hier den kompletten Gerichtsbericht.

Leverkusen – Es war dunkel, nieselig und vielleicht auch etwas dunstig an jenem 11. Januar 2019: Markus T. war gerade auf dem Nachhauseweg von seiner Spätschicht im Supermarkt, als er auf der Robert-Blum-Straße an einem Zebrastreifen in Höhe Im Eisholz einen Radfahrer nicht rechtzeitig sah. Der 39-jährige Radler starb wenige Minuten später.

Vor dem Amtsgericht wurde der Fall am Donnerstag verhandelt. Fest steht, dass Markus T. gegen 22.11 Uhr mit knapp 30 Kilometern pro Stunde wie erlaubt den Radfahrer, der mit schwarzer Kleidung unterwegs war, am Fußgänger- und Radfahrerüberweg in Höhe des Montessoriwegs anfuhr. Ob der Radler aus der Straße Im Eisholz gekommen ist oder ihm die Robert-Blum-Straße entgegen fuhr und dann die Straße überqueren wollte, bleibt unklar.

Krankenschwestern leisteten Erste Hilfe

Das Opfer prallte mit Kopf und Schulter gegen die Windschutzscheibe und stürzte danach zu Boden. Sofort verständigte Markus T. die Polizei und den Rettungsdienst, zwei Krankenschwestern, die auf dem Heimweg von einer Veranstaltung im Scala waren, leisteten Erste Hilfe und überprüfen Atmung und Puls des Opfers. Vergebens.

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Stundenlang ging es vor dem Opladener Amtsgericht am Donnerstag um Fragen wie: Ab wann hätte Markus T. den Radfahrer bei den Witterungsbedingungen überhaupt sehen können? Hatte es wirklich geregnet und wenn ja, nur ein bisschen oder sehr stark? Wie lang ist die Reaktionszeit eines Autofahrers bei Nacht?

Die Verteidigerin des 25-jährigen Angeklagten klammerte sich an jeden Strohhalm. Sogar einen Antrag auf ein meteorologisches Gutachten überlegte sie einzureichen, das aufzeigen sollte, dass am Unfalltag ganz andere Wetterbedingungen herrschten als am Tag im März 2019, als der Gutachter die Stelle genauer unter Augenschein nahm. Er war nämlich zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte den Radfahrer auf jeden Fall drei Sekunden vor dem Aufprall hätte sehen können – hätte er nach links geschaut. Selbst zwei Sekunden vor der Kollision hätte T. mit einer Vollbremsung noch das Leben des Radfahrers retten können, so der Gutachter.

Zeugen bestätigten vor Gericht, dass es zuvor leicht geregnet hatte und dass die Beleuchtungsverhältnisse nicht optimal waren. „Man musste sich konzentrieren, wenn man unterwegs war“, sagte die 53-jährige Krankenschwester aus. Dennoch: Die Stelle ist ausgeleuchtet. Gutachter wie Staatsanwaltschaft kamen zum Schluss: Der Unfall hätte vermieden werden können, wäre Markus T. aufmerksamer gewesen.

Dem folgte auch der Richter: Markus T. wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, allerdings erhält er keine Verurteilung im Freiheitsstrafenbereich, lediglich eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 45 Euro, was zusammen 8100 Euro macht. Der 25-Jährige hatte sich zuvor entschuldigt. „Es ist das erste Mal, dass ich vor Gericht sitze, ich bin immer zuverlässig und hilfsbereit“, stammelte er mit gebrochener Stimme, während seine Familie im Gerichtssaal zuhörte und seine Mutter weinte.

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