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Hitzige Debatte um AbschiebungStadt Leverkusen beharrt auf Vorgehen im Fall der Familie Rouf

Mehrere Stunden dauerte die Sonderratssitzung am Montagabend.

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Vor der Sonderratssitzung wegen der Abschiebung der Familie Rouf versammelten sich Unterstützer auf dem Rathausvorplatz.

Vor der Sonderratssitzung wegen der Abschiebung der Familie Rouf versammelten sich Unterstützer auf dem Rathausvorplatz.

Zur Sonderratssitzung, die im Fall der Leverkusener Familie Rouf einberufen wurde, hatten sich erneut etwa 100 Personen auf dem Rathausvorplatz zu einer Mahnwache eingefunden. Sie verliehen vor der Sitzung der Unterstützung der Familie aus Sri Lanka in Wiesdorf drinnen und draußen noch einmal Nachdruck.

Oberbürgermeister Stefan Hebbel eröffnet die Sitzung um 16 Uhr: Er sagt, es gehe hier um die Art und Weise, wie man in der Stadt miteinander umgehe. Er nehme die kritischen Stimmen der Bürger ernst. Hebbel stellte fest, dass das Gesetz gelte. Jeder müsse vor dem Gesetz gleich behandelt werden, dennoch sagt er: „Ich weiß, dass eine rechtliche Einordnung alleine in diesem Fall nicht ausreicht.“

Die Mutter der Familie bekommt nach der Eröffnung eine kurze Möglichkeit, zu sprechen. Sie wird übersetzt; sie sagt, sie könne zwar Deutsch sprechen, aber nicht in dieser Situation. Mit schwacher Stimme sagt sie: „Ich danke euch allen, dass ihr hier seid. Wir haben unser Bestes gegeben, um uns zu integrieren.“ Sie sagt, sie hätten in der Familie viel überlegt, was sie falsch gemacht haben. „Ich war noch nie getrennt von meinem Mann und den Kindern. Die Situation ist schwer.“ Ratsmitglieder applaudieren.

Die Mutter der Familie Rouf spricht im Ratssaal.

Die Mutter der Familie Rouf spricht im Ratssaal.

Dann kommen Amtsleiter Oliver Gäcke und weitere Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde zu Wort. Grundsätzlich bleibt sein Amt dabei, dass die Familie ausreisepflichtig ist und bleibt. Sie erklären den amtlichen Vorgang aus ihrer Perspektive, etwa weshalb die Abschiebung juristisch korrekt gelaufen sei und weshalb keine Duldung ausgesprochen werden könne. Duldung sei bei Familie Rouf nicht anwendbar gewesen. Eine Duldung sei immer vorübergehend. Und wenn die Gründe für eine Duldung entfielen, erlösche sie. Und zu keinem Zeitpunkt hätten solche Gründe vorgelegen, so die Verwaltung. Klar ist: Dieses Gesetz sei hochkomplex, sagt Sozialdezernent Alexander Lünenbach. Die Richtschnur der Stadt Leverkusen müsse aber das Gesetz sein.

Jugendliche verfolgen die Ratssitzung zur Abschiebung der Familie Rouf.  Bild: Ralf Krieger

Jugendliche verfolgen die Ratssitzung zur Abschiebung der Familie Rouf. Bild: Ralf Krieger

Zur Empfehlung der Härtefallkommission, die Familie nicht abzuschieben, sagte der Amtsleiter, dass diese nicht bindend für seine Behörde sei. Die Kommission habe zudem Aspekte angeführt, die so in den Akten nicht gestanden hätten. In der Leverkusener Behörde habe man sich an die Akten gehalten und sei der Empfehlung nicht gefolgt, hieß es von der Verwaltung. Das kritisierten Ratsmitglieder als zu eigenmächtig. Zudem kam unter den Politikerinnen und Politikern häufiger die Frage nach dem Sinn einer solchen Kommission auf. Der Amtsleiter argumentierte weiter in der Sache: Gerichte hätten mehrfach festgestellt, dass die Familie ausreisepflichtig sei. Eine Bleibeperspektive gebe es nicht, habe das Gericht geurteilt. „Wir stehen für Recht und Gesetz, gegen Willkür.“

Tim Feister sagte als CDU-Fraktionsvorsitzender, man stehe hinter der Verwaltung. Claudia Wiese von den Grünen fragte, ob die Abschiebung wirklich zwingend gewesen sei: „Gab es keinen Spielraum?“ Der nächtliche „Einbruch“ sei unanständig gewesen. „In so einem Leverkusen möchte ich nicht leben“, sagt sie. Keneth Dietrich (Linke) fragte, warum Leverkusen so ein Alleinstellungsmerkmal bei der Methode der Abschiebungen habe. Dem widersprach die Verwaltung.

Die Tochter Ramla (19) steht ein halbes Jahr vor ihrer Abiturprüfung am Ferdinand-Franz-Wallraf-Gymnasium in Köln-Buchheim. Sie ist das einzige volljährige Kind der Familie. Am 16. Oktober 2026 waren sie und die anwesenden Familienmitglieder morgens zu Hause von Beamten aus der Opladener Wohnung geholt worden. Die Wohnung wurde gewaltsam geöffnet. Tochter Ramla und der Vater wurden unverzüglich abgeschoben. Beide sind in Sri Lanka bei Verwandten untergekommen.

Die Abschiebung der Mutter mit den minderjährigen Kindern scheiterte, weil der Sohn Ruhaim (15) von einer Klassenfahrt in Berlin nicht nach Leverkusen zurückkehrte, sondern ins Kirchenasyl in Duisburg einzog. Das gelang mithilfe von Unterstützern. Seither gab es eine Zusage aus Leverkusen, dass zumindest vorerst keine Abschiebung drohe. Alle Familienmitglieder hatten im Vorfeld ihr Einverständnis zur Offenlegung ihrer persönlichen Daten in der Ratssitzung gegeben. Den Ratsmitgliedern liegen eine Menge Unterlagen vor. Etwa ein Papier des ehemaligen Arbeitgebers des Vaters, ein Essener Lebensmittelhändler, der ihn wieder einstellen möchte. Ein Porzer Lebensmittelhändler schreibt, er möchte die abgeschobene Tochter Ramla als Azubi einstellen.


Weitere Hintergründe

Laut offiziellen Papieren ist die Familie erstmals im April 2018 mit einem Visum zu touristischen Zwecken in das Bundesgebiet eingereist. Bald darauf stellten sie erfolglos einen Asylantrag, schreibt das Ausländeramt. Zunächst hatte die Familie keinen Pass. Die Behörde sagt, die Annahme liege nahe, „dass die Passbeschaffung bewusst verzögert worden sei, um die zeitlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis herbeizuführen und zugleich eine Abschiebung zu vereiteln.“ Die Pässe habe ein Schlepper einbehalten, so dagegen eine frühere Auskunft. Bei der Neubeschaffung von Pässen habe es dann Schwierigkeiten gegeben. Schließlich legte die Familie dem Ausländeramt Pässe vor, die das Amt einzog. Dazu steht Aussage gegen Aussage: Laut Anwältin der Familie hatte die Behörde zuvor signalisiert, dass man für die Pässe eine Aufenthaltserlaubnis bekomme. Die Behörde bestreitet das in ihrer Stellungnahme. Stattdessen folgte die Ausweisung, eine aus Sicht von Unterstützern rechtswidrige Handlung.

Die Abschiebung am 16. Oktober

Die Abschiebung am 16. Oktober

Laut Aussage der Familie war man in Sri Lanka zum Zeitpunkt der Ausreise nicht arm. Aber das Haus und das Geschäft (ein Lkw) seien kurz vor der Ausreise angezündet worden. Das Haus sei niedergebrannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll auf zeitliche Unstimmigkeiten im Anhörungsverfahren hingewiesen haben. Außerdem hätten die deutschen Behörden wegen der nach einem Hausbrand unwahrscheinlichen Rückkehr keine Touristenvisa ausgestellt, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass das Haus niedergebrannt wäre, steht in einer Stellungnahme der Ausländerbehörde.

Das kaputte Türblatt an der Wohnungstür der Familie Rouf aus Sri Lanka am Tag der geplanten Abschiebung.

Das kaputte Türblatt an der Wohnungstür der Familie Rouf aus Sri Lanka am Tag der geplanten Abschiebung.

Dass Muslime in Sri Lanka unterdrückt werden, dokumentiert unter anderem Amnesty International; die muslimfeindliche Entwicklung in Sri Lanka ist nicht neu, aber offenbar ansteigend. Die Muslime im ehemaligen Ceylon stehen im Konflikt mit nationalistischen Buddhisten.

Die Mutter hat laut amtlichen Unterlagen wiederholt nicht freiwillig ausreisen wollen. Zudem habe sie mit den Behörden nicht kooperiert, heißt es im Beschluss des Amtsgerichts, der die Abschiebung am 16. Oktober ermöglichte, indem er die Entziehung der Freiheit zum Zweck der Abschiebung erlaubte. Die zwei kleinsten Kinder, Rafan (6) und Rayyan (7), wurden im Bundesgebiet geboren und durchliefen erfolglos Asylfolgeverfahren.