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Leverkusener BetrugsprozessWie von knapp vier Millionen 73.000 Euro übrig blieben

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Der Staatsanwalt ist nicht glücklich mit dem Ausgang des Prozesses gegen eine Frau, die 700 polnische Haushaltshelferinnen nach Deutschland holte.

Leverkusen – „Der Vorwurf hat sich eigentlich bestätigt.“ Als Richter Wolfgang Otten am Mittwoch den Schlussstrich unter ein Verfahren zog, in dem ursprünglich Millionenschäden für die Rentenkasse und das Finanzamt Leverkusen nachgewiesen werden sollten, durfte sich Mechthild K. (Name geändert) erleichtert fühlen.

Denn von den Vorwürfen blieb einzig die Steuerhinterziehung übrig – und die Summen waren von der 9. Großen Strafkammer auch erheblich runtergerechnet worden: Am Ende ging es nur noch um etwas über 73.000 Euro. Von dieser Schuld trägt die heute 82 Jahre alte Rentnerin wegen ihrer schmalen Einkünfte derzeit nichts ab. Nach dem Spruch der 9. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht hat die in einem sehr ähnlichen Fall 2012 schon einmal in Koblenz verurteilte Frau wieder eine Freiheitsstrafe in den Akten stehen: Elf Monate, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden und von denen fünf als verbüßt gelten, weil sich das Verfahren schlicht ewig hingezogen hatte, wofür die Angeklagte nichts konnte: Bei Gericht herrschte ein personeller Engpass, andere Verfahren schienen wichtiger.

„Offizielles“ oder „privates“ Modell

Zwischen 2005 und 2010 hatte die heute 82-jährige Angeklagte polnische Haushaltshilfen nach Deutschland vermittelt. Aber nur 165 der mehr als 700 Kräfte hatten nach dem „offiziellen“ Modell gearbeitet, die anderen nach einem „privaten“, das den Interessenten auch angeboten wurde. Es sah so aus: Alle Frauen wurden als Teilhaberinnen der Agentur deklariert und waren damit vorgeblich selbstständig. Folglich mussten für sie keine Sozialabgaben gezahlt werden, steuerlich war es auch günstiger.

Einen netten Nebeneffekt hatte das „private“ Modell auch für die Geschäftsführerin der Agentur: Mechthild K. kassierte von den Haushalten eine jährliche Vermittlungsgebühr. Die lag erst bei 400, später bei 600 Euro und tauchte weder in den Büchern der Agentur noch in der privaten Steuererklärung auf. Das hatte ein Steuerfahnder des Finanzamts Leverkusen sorgfältig nachgehalten, nachdem er von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Rheinisch-Bergischen Kreises mit der Sache befasst worden war. An Details konnte sich der 48-Jährige am Mittwoch nicht mehr erinnern. Aber dass die Sache faul war, hatte er klar herausgearbeitet – und Mechthild K. hatte dies eingeräumt.

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Mit Blick darauf, dass die rund dreieinhalb Millionen Euro von der Agentur nicht abgeführten Rentenbeiträge wegen Urteilen des Bundesgerichtshofes in dem Prozess keine Rolle spielten und auch sonst manches außen vor blieb, sprach Staatsanwalt Lutz Niemann von einem Verfahren, „das unbefriedigend für alle ist, außer der Angeklagten“. Die in Schlesien geborene gelernte Verwaltungsangestellte sei in die Steuerhinterziehung „nicht irgendwie reingeschlittert“: Sie habe ganz bewusst so gehandelt. Angesichts des eigentlich entstandenen Schadens komme sie „sehr, sehr gut weg“.