Sexuelle Belästigung, Widerstand, Beleidigung: Ein 26-jähriges Mitglied der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie muss sich vor Gericht verantworten.
26-jähriger LeverkusenerGericht beleuchtet drei Tage voller Straftaten

Ein 26-jähriges Mitglied der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie muss sich vor Gericht verantworten.
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Luigi G. (Name geändert) ist ein Mitte 20 Jahre altes Mitglied der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie. Er lebt in Küppersteg in einem Mietshaus. An drei Tagen in den Jahren 2024 und 2025 sind eine Menge Straftaten aufgelaufen, die für eine gesalzene Anzeige reichten: sexuelle Belästigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, trug die Staatsanwältin vor. Am Dienstag, 29. September, musste sich der Mann in einem Sammelverfahren verantworten.
Tatort eins war das Café Extrablatt in der Wiesdorfer Fußgängerzone. Gemeinsam mit zwei anderen Männern war er dort zu später Stunde eingekehrt, schon angetrunken, um noch einen zu nehmen. Als die freundliche und junge Bedienung wegen der späten Stunde sofort Geld verlangte, als sie die zum Teil hochprozentigen Getränke lieferte, wurde Luigi G. unangenehm: Er soll die junge Frau im Nacken zu sich gezogen haben und gesagt haben: „Einen Kuss gibst Du mir, bevor ich zahle.“
Das soll er zweimal versucht haben. Die Frau wehrte sich. Der Aufforderung der Schichtleiterin, sofort das Lokal zu verlassen, wollten die drei Männer nicht nachkommen. „Du Stück Dreck“, musste sich die Bedienung am Ende noch an den Kopf werfen lassen. Ihre Schichtleiterin bekam den Inhalt eines Glases Bier ins Gesicht. „Das war eine ernste Situation“, sagte sie, „sowas möchte man nicht erleben“.
Mit einem Kerzenständer in der Hand zum Nachbarn rauf
Die junge Frau soll so lange freundlich gewesen sein, bis zu der Sache mit der Hand im Nacken. Ihre Schichtleiterin, die auch als Zeugin aussagte, machte die Andeutung, dass Gruppen der Großfamilie nicht zu den beliebten Gästen beim Personal gehörten: „Die sind oft dreist und nicht nett“, sagte sie. Luigi G. gibt vieles im Prinzip zu, aber er hat eine andere Selbstwahrnehmung: „Ich war nicht übergriffig.“
Im Fall Nummer zwei, der gefährlichen Körperverletzung, ging es um Lärm spätnachts in der Mietwohnung. Ein ehemaliger Nachbar sagt, er habe den betrunkenen Luigi G. gebeten, ruhig zu sein, worauf der sich einen Kerzenständer gegriffen, an der Tür geklingelt und dem Nachbarn den Ständer ins Gesicht gehauen haben soll. Ergebnis: eine Platzwunde über der Lippe.
Es entwickelte sich ein Tohuwabohu mit Schubsen, Ohrfeigen, wohl auch Schlägen, an dem sich die 25-jährige Ehefrau des Angeklagten rege beteiligt haben soll. Die Frau erzählt als Zeugin aber eine etwas andere Geschichte und schiebt dem Nachbarn die Schuld in die Schuhe, widerspricht sich aber beim Reden minütlich selbst. Zuletzt soll der Ehemann aus der Großfamilie dem Nachbarn den Kerzenständer aus Keramik gegen die Schulter geschleudert haben, woraufhin der auf dem Boden zerbarst.
Luigi G. und seine Frau sind verheiratet, sagen sie, aber nach Roma-Art, also ohne Trauschein. Die Richterin fragt zu Beginn die Lebensverhältnisse beim Angeklagten ab: „Wie verdienen Sie Ihren Lebensunterhalt?“ Antwort: „Von der Stadt“. Die Richterin: „Also ALG‑2, haben Sie früher mal gearbeitet?“ Antwort des 26-jährigen dreifachen angeklagten Familienvaters: „Nein.“
Im dritten angeklagten Tatkomplex soll Luigi G., wieder betrunken, Widerstand gegen den Kommunalen Ordnungsdienst geleistet haben. Den Mitarbeitern gelang es nur unter Mühen, den Angeklagten so lange festzusetzen, bis Polizisten eintrafen, die schließlich noch bespuckt worden sein sollen.
Es gibt ein Video aus einer Bodycam. Die Festnahme war Stress pur: viel Geschrei, Beleidigungen und eine fliegende Flasche. Die Staatsanwältin fragt den Angeklagten zwischendurch: „War in der Zeit eigentlich irgendwas mit Ihnen, weshalb sind diese Dinge so geschehen?“
Der Prozess wird fortgesetzt.
