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ProzessBeschützer? Vergewaltiger? Was der Wahn aus einem Leverkusener macht

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Der Rewe-Markt an der Nobelstraße

Leverkusen – „Für uns geht der Schutz der Frauen in Leverkusen vor.“ Peter Sommer gibt sich am Mittwoch alle Mühe, dem Angeklagten das Urteil der 10. Großen Strafkammer zu erklären.

Dem 53-Jährigen war zunächst versuchte Vergewaltigung in vier Fällen und Körperverletzung vorgeworfen worden. Davon blieb nach einem langen Prozess Nötigung und die Körperverletzung.

Das klingt harmloser als es ist. Der Mann ist gefährlich, das steht für die Richter fest, nachdem die vier Opfer ausgesagt haben, die seit dem 15. Mai vorigen Jahres rund um den Rewe-Markt an der Nobelstraße in Wiesdorf von dem Mann angegriffen worden waren. Jeweils am helllichten Tag. Ein Mann, der sich dazwischenwarf, wurde verletzt. Und eine Betroffene hatte nach dem Vorfall so viel Angst, dass sie den Saal im Kölner Landgericht zunächst nicht betreten mochte: Sie wollte ihrem Peiniger nicht noch einmal begegnen.

„Zarte, kleine Personen“

Was den Richter überdies bedenklich stimmt: Der durchaus kräftige Mann hatte sich jeweils junge Frauen ausgesucht, „die deutlich unterlegen waren. Zarte, kleine Personen“ hatte er umklammert, um sie in seine Wohnung zu schleppen. Eine war noch minderjährig. Dass er dort Sex mit den Frauen haben wollte, wie die Anklageschrift nahelegte, hat sich indes nicht bestätigt. Dass er seine Opfer hochhob und mit sich schleifen wollte, könne man auch mit einem wirren Beschützerinstinkt erklären, hatten Zeugen berichtet.

Dennoch ist der Mann – da folgen die Richter dem Urteil der Psychiaterin, die den Leverkusener begutachtet hatte – einem „Wahn“ verfallen, der zwar erkannt ist und behandelt wird. Allerdings nur mit mäßigem Erfolg: Der Mann nehme „ein hoch potentes Medikament, aber es funktioniert nicht so richtig“, fasst Sommer zusammen. Die Folge: „Bis heute dauert das an.“

Messerangriff auf einen Nachbarn

Deshalb muss er vorerst in der Langenfelder Klinik bleiben, in die er eingewiesen worden war. Auch stand er schonmal im Frühjahr vor dem Amtsgericht in Opladen, es ging damals um einen Messerangriff auf einen Nachbarn.

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Wie lange er in der geschlossenen Psychiatrie bleiben muss, ist aber offen. Richter Sommer macht ihm Hoffnung: „Es ist nicht so, dass Ihr Fall jetzt völlig aussichtslos ist.“ Entscheidend sei, wann er sich von seinem Wahn befreien könne. Die Gutachterin hatte von einem oder zwei Jahren weiterer Behandlung gesprochen. Ob das reicht, ist unsicher. Sicher ist, so Sommer: „Die Unterbringung wird sowieso jährlich überprüft.“