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Mietstreit in LeverkusenMit Boxerhund und Holzlatte im Hausflur aufgelauert

Lesezeit 2 Minuten

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

  1. Die Mieter beschuldigen ihren Vermieter, er habe sie mit Gewalt aus ihrer Wohnung bekommen wollen.

Leverkusen – So, wie es vor einer Woche von den beiden Mietern geschildert worden ist, hat sich das turbulente Geschehen vor der Münzstraße 25 in Opladen am 18. Dezember 2013 wohl kaum zugetragen. Die beiden 34 und 37 Jahre alten Männer beschuldigen ihren Vermieter, den 53-jährigen Psychotherapeuten Dr. Achmed K. (Name geändert), damals mit mehreren Komplizen vor ihrer Wohnung im Hinterhof aufgetaucht zu sein, um sie zum unfreiwilligen Auszug zu bewegen. Dabei soll es zu Gewalttaten gekommen sein, bis der Angeklagte schließlich sogar einen seiner Mieter, der dabei Prellungen und Schürfwunden erlitten haben will, mit dem Auto aus dem Weg geräumt habe.

In der Fortsetzung des Verfahrens vor dem Leverkusener Schöffengericht schilderten etliche Zeugen gestern allerdings einen völlig anderen Hergang. Demnach hatte der 37-Jährige Achmed K. schon an der Haustür mit seinem Boxerhund und einer Holzlatte mehr oder weniger aufgelauert. Ein Freund oder Bekannter, der sich gerade zu Besuch befand, habe alles versucht, den Tobenden zu beruhigen und zurück in den Hausflur zu zerren, berichteten zwei andere Bewohner im Zeugenstand. Schließlich habe der Hausbesitzer den Rückzug angetreten und sich in seinen vor der Toreinfahrt stehenden Wagen gesetzt.

Schwalbe wie beim Fußball?

Im nächsten Moment sei der Lebensgefährte des 37-Jährigen aufgetaucht, habe sich neben das Auto gestellt, mit den Händen auf die Motorhaube getrommelt und seinen Vermieter aufgefordert, auf die Polizei zu warten. Achmed K. sei dennoch davongefahren. Obwohl es dabei zu keinerlei Berührung gekommen sei, soll der Mieter sich in einer an die klassische Schwalbe im Fußball erinnernden Art und Weise zu Boden geworfen und lamentiert haben, dass er überfahren worden sei.

Weil es sich bei den fünf gestern vernommenen Zeugen teils um Mieter, teils um Verwandte des Angeklagten, mit einer Ausnahme aber durchweg um Araber handelt, ließ der Rechtsanwalt, der den 34-Jährigen als Nebenkläger vertritt, in seinen ausführlichen Nachfragen durchblicken, dass er von abgesprochenen Aussagen zuungunsten seines Mandanten ausgeht. Dagegen spricht allerdings, dass die Schilderungen keineswegs einheitlich sind, sondern in Details voneinander abweichen und die Zeugen sich nach über zwei Jahren glaubwürdig auf Erinnerungslücken berufen können.

Aufklärung erhoffen Richter Philipp Förster und die Schöffen sich jetzt vom letzten noch nicht gehörten Zeugen, der sich zur Zeit im Krankenhaus befindet. Der Mann, der weder verwandt noch Araber ist, soll nach seiner Entlassung bei einem weiteren Verhandlungstag in der übernächsten Woche vernommen werden.