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MigrationHeiße Debatte über Leverkusens Umgang mit Migranten ohne Aufenthaltsstatus

5 min
Rathaus Leverkusen in Wiesdorf. Bild: Ralf Krieger

Diskussion im Rathaus Wiesdorf: Wie geht die Ausländerbehörde mit Migrantinnen und Migranten um, denen keine Duldung mehr erteilt wird?

Wie geht die Ausländerbehörde mit Migrantinnen und Migranten um, denen keine Duldung mehr erteilt wird? 

Ausgestellt wird es in Leverkusen seit Januar 2023. Zum ersten Mal so richtig ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangte das Papier vor zwei Jahren, im Zusammenhang mit den Ereignissen um die spektakulär gescheiterte Abschiebung des jungen Guineers Sekou Sidibe: „die Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt“. Dieses kommunale Dokument bekommen in Leverkusen Migrantinnen und Migranten, die eigentlich ausreisepflichtig sind, bisher aber geduldet wurden und nicht im Besitz eigener Ausweispapiere wie eines Reisepasses sind, in dem Moment, in dem es keine Gründe mehr für ihre Duldung gibt.

Auch zwei Jahre nach dem Fall des angehenden Dachdeckers Sidibe werden diese umstrittenen Bescheinigungen von der Ausländerbehörde weiterverwendet. Der Ratsausschuss für Chancengleichheit und Integration ließ sich deshalb auf Anregung seines Arbeitskreises für Migranten, Flüchtlinge, Bildung und Soziales am Mittwoch in einer Sondersitzung von Fachleuten der Ausländerbehörde erläutern, was es mit diesem Dokument auf sich hat und wer es erhält. Die anschließende politische Debatte zeigte auch, dass Teile des Ausschusses die Abschiebepraxis der Ausländerbehörde äußerst kritisch sehen. Die Bescheinigung ist für sie Symbol dieser Praxis.

Grafik zu Abschiebezahlen in Leverkusen

Die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen variierte in den vergangenen Jahren sehr.

Kevin Schmitz, Abteilungsleiter für Ausländerwesen in der Behörde, erläuterte zunächst, wie es überhaupt zur Entwicklung der „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt“ kam. Bis Ende 2022 habe die Stadt, wie viele andere Kommunen auch, Migrantinnen und Migranten auch dann weiterhin eine Duldung erteilt, wenn keine Gründe mehr für eine Duldung vorlagen, die betreffende Person also eigentlich innerhalb von wenigen Monaten entweder selbst hätte ausreisen müssen oder abgeschoben worden wäre. Die Ausländerbehörde hat sich nach Schmitz’ Worten schlicht nicht anders zu helfen gewusst, weil „der Gesetzgeber unterhalb der Duldung keine Regelung getroffen“ habe. 

Diese kommunale Verwaltungspraxis sei jedoch mehrfach von Verwaltungsgerichten bemängelt worden. Und da auch ein einschlägiger juristischer Kommentar zum Ausländergesetz befindet, dass auch „ein Aufenthalt in Deutschland unterhalb der Schwelle der Duldung zu bescheinigen“ sei, wurde man in Stadtverwaltung wie in anderen Kommunen auch tätig und entwickelte die „Bescheinigung“. Schmitz betonte, dass das Papier keine Leverkusener Erfindung sei, von den Verwaltungsgerichten nicht beanstandet wurde und die betroffenen Personen in die Lage versetzen solle, sich etwa bei Polizeikontrollen oder sonstigen amtlichen Überprüfungen auszuweisen. Seit 1. Januar 2023 ist die Bescheinigung Schmitz’ zufolge 244 Personen ausgestellt worden, zum Teil mehrfach.

Von den 64 Personen, die 2026 eine solche Bescheinigung erhielten, wurden bis Ende August 13 abgeschoben, 17 reisten freiwillig aus. Das geht aus einer Anfrage der SPD an die Verwaltung hervor. 

Die Bescheinigungen über den vorübergehenden Aufenthalt werden meist für drei bis vier Monate erteilt.

Die Bescheinigungen über den vorübergehenden Aufenthalt werden meist für drei bis vier Monate erteilt.

Oliver Gäcke, Leiter des Fachbereichs Bürger und Integration, fügte hinzu: „Wir prüfen in jedem Einzelfall alle infrage kommenden Aspekte des Aufenthaltsrechts. Wenn wir keine Aufenthaltserlaubnis erteilen und keine Duldung aussprechen können, dann erteilen wir diese Bescheinigung.“ Das jedoch zogen Vertreterinnen des Leverkusener Flüchtlingsrats in der Debatte in Zweifel. „Sie nehmen die Möglichkeiten, Duldungen auszusprechen, die der Gesetzgeber geschaffen hat, nicht an. Da fragen wir uns schon: Wie passt das zu Leverkusen?“, fragte Lioba Engels-Barry, Leiterin des Fachbereichs Migration beim Caritas-Verband in Leverkusen.

Rupy David (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen, wiederholt auf Ermessensspielräume der Kommunen hingewiesen habe. Anna-Magdalena Papadopoulos vom Flüchtlingsrat Leverkusen verwies auf einschlägige Paragrafen im Ausländergesetz, die Ausnahmeregeln für besonders integrierte Migranten beschreiben. Papadopoulos an die Adresse von Schmitz und Gäcke: „Es gibt einen Spielraum für Sie.“ Gäcke konterte die Kritik am Handeln der Ausländerbehörde mit scharfen Worten. „Ich weise entschieden zurück, dass wir hier willkürlich einen eigenen Weg gehen. Ich bitte das Gremium zur Kenntnis zu nehmen, dass die Ausländerbehörde auf dem Boden des Gesetzes arbeitet.“ Der Vorwurf der Behördenwillkür war allerdings so gar nicht erhoben worden.

Der ebenfalls anwesende Sozialdezernent Alexander Lünenbach und Susann Peters, Leiterin des städtischen Integrationszentrums, bemühten sich in der Debatte, auf die vielen Unterstützungs- und Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten und auf die vielfältige Zusammenarbeit der Stadt mit den freien Trägern der Integrationsarbeit hinzuweisen. Das änderte freilich nichts daran, dass die Darlegung juristisch korrekten Verwaltungshandelns und die politische Beurteilung desselben durch Teile der Anwesenden unversöhnlich nebeneinanderstanden. Die CDU-Fraktion dagegen unterstützte tags darauf in einer langen Mitteilung uneingeschränkt das Vorgehen der Ausländerbehörde.  


Ausländerrechtliche Kommission tagt regelmäßig

Seit Mitte 2024 tagt in der Stadt regelmäßig die „Ausländerrechtliche Beratungskommission“ (ABK). Sie ist als kommunales Gremium vergleichbar mit der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen und bringt alle Akteure, die sich mit Migrantinnen und Migration auf praktischer, verwaltungsrechtlicher oder politischer Ebene befassen, zusammen. In der ABK sind folglich neben Mitarbeitern des Ausländeramtes auch Vertreter der freien Wohlfahrtspflege von Caritas und Awo sowie vom Diakonischen Werk Leverkusen dabei, außerdem der Flüchtlingsrat Leverkusen und Politikerinnen und Politiker, die sich im Ausschuss für Chancengleichheit und Integration mit Migration beschäftigen. Die ABK kann über Fälle von Migranten und Migrantinnen beraten, denen die Abschiebung droht, und zu den ihnen vorgelegten Fällen eine Empfehlung aussprechen.

Die ABK tage im halbjährlichen Rhythmus, heißt es dazu auf Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“ aus der Stadtverwaltung, insgesamt viermal bislang, für die kommende Woche ist die fünfte Sitzung anberaumt. Bisher, so die Stadt, seien zwei konkrete Fälle in der Kommission beraten worden. In beiden Fällen empfahl die ABK, eine Duldung auszusprechen. „In einem Fall konnte der Empfehlung der ABK nicht entsprochen werden, sodass die Rückführung durchzusetzen war“, teilt die Stadt dazu mit. „Im zweiten Fall folgte die ABK dem Vorschlag der Verwaltung, dem Betroffenen für den Zeitraum von 6 Monaten eine Duldung auszustellen, damit in dieser Zeit die Voraussetzungen zu Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erlangt werden können.“

Aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD geht hervor, dass der betroffene Mann bis Ende dieses Jahres ein Zertifikat über das Erlernen der deutschen Sprache auf dem Niveau A2 schaffen und den Test „Leben in Deutschland“ erfolgreich bestanden haben muss. Dann werde ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25b des Ausländergesetzes erteilt. Dieser Paragraf hebt darauf ab, dass ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis für längstens zwei Jahre erhält, „wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat“.

Birte Lange, stellvertretende Geschäftsführerin des Kölner Flüchtlingsrats, die für den Flüchtlingsrat Leverkusen in der ABK sitzt, berichtete dieser Zeitung von einer guten Gesprächsatmosphäre in der Kommission. Es werde aber kontrovers diskutiert, weil in dem Gremium unterschiedliche Perspektiven auf Einzelfälle von Migranten und Migration insgesamt zusammenkämen. (ps)