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Milde Strafe nach Schlägerei im Straßenverkehr

Lesezeit 2 Minuten

Ein Fast-Unfall und eine anschließende Schlägerei: Am Donnerstag wurde am Opladener Amtsgericht ein Fall von Körperverletzung behandelt. Wie kam es zu der Prügelei?

Schauplatz des Geschehens ist die Karl-Ulitzka-Straße Mitte Mai. Ein Auto drängt sich aus der Nebenstraße vor ein anderes und nimmt ihm die Vorfahrt, es wird knapp, aber die Fahrzeuge stoßen nicht zusammen. Dann fährt der vordere Wagen rechts ran, mehrere Männer steigen aus. Bilal T., 45, der im zweiten Wagen sitzt, hält hinter ihnen und steigt ebenfalls aus, um – wie er vor dem Amtsgericht aussagen wird – mit dem Fahrer zu reden, der ihm die Vorfahrt nahm. Die Männer werden laut.

Einer der Söhne des Fahrers, der 28-jährige Julian S., will sich zwischen T. und seinen Vater stellen. Die Männer schubsen sich gegenseitig. Julian S. sieht sich auf die Straße gedrängt und dadurch provoziert, dass Bilal T. ihn bespuckt habe.

Noch als die anderen beiden Söhne, 17 und 18, T. an den Armen zurückziehen wollen, schlägt Julian S. zu.

T. geht zu Boden, wird kurz ohnmächtig. Ein Zeuge sagt später, er habe gesehen, wie alle drei Brüder auf Bilal T. eingeschlagen hätten, die drei Brüder werden angeklagt.

Schwierige Verständigung

Vor dem Jugendschöffengericht war die Verständigung mit dem Opfer und Zeugen Bilal T. trotz Dolmetscher am Donnerstag schwierig. Der gebürtige Türke führt seit 25 Jahren ein Unternehmen in Deutschland. Wie er sich mit dem Vater der drei jungen Männer habe unterhalten wollen, wollte der Richter wissen. Wer den Streit begann, wer zuerst laut wurde, ob Bilal T. wirklich beleidigend wurde, und wer durch wen bedroht wurde – vor Gericht stand Aussage gegen Aussage.

Die Brüder sagten, sie seien nur ausgestiegen, weil die beiden Jüngeren an der Karl-Ulitzka-Straße wohnten. Der Zeuge Tarik L., aufgrund dessen Aussage die beiden minderjährigen Söhne angeklagt wurden, besann sich vor Gericht, dass er doch nicht gesehen habe, wie jemand Bilal T. geschlagen habe. Er habe ihn nur mit Platzwunden am Boden liegen sehen und das Geschehen erschlossen. Zwei Angebote des Angeklagten Julian S., zur Beilegung des Streits Geld anzunehmen, ignorierte Bilal T. Ohne eine genaue Zeugenaussage wurden die beiden jüngeren Söhne freigesprochen. Nach einem kurzen Rechtsgespräch wurde entschieden, dass Julian S. dem Geschädigten 500 Euro zu überweisen hat. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.