Die Zahl der von der Stadt festgestellten Geschwindigkeitsverstöße hat im vergangenen Jahr gegenüber 2022 deutlich abgenommen.
Raser in LeverkusenStadt ahndet weniger Temposünder – Spitzenwert 165 Stundenkilometer

Eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage in der Stadt
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Um 24.000 ist die Zahl der Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Stadt im vergangenen Jahr zurückgegangen. Zählten die städtischen Verkehrsüberwacher 2022 noch 107.000 Verstöße, waren es 2023 nur noch 83.000. Das entspricht einem Rückgang um 22,4 Prozent. Soweit die erfreuliche Nachricht aus der Bilanz der Geschwindigkeitsüberwachung.
Allerdings bedeutet das auch, dass sich im vergangenen Jahr Autofahrerinnen und Autofahrer in Leverkusen im Durchschnitt täglich immer noch 227 Mal nicht an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen gehalten haben. In den meisten Fällen dürfte es sich dabei um leichte Verletzungen des Tempolimits handeln. Einige besonders schlimme Fälle von Raserei listet die Stadt in ihrer Bilanz jedoch gesondert auf. Auf der Mülheimer Straße war zum Beispiel eine Autofahrerin oder ein Autofahrer mit Tempo 165 statt der maximal erlaubten 50 Stundenkilometer unterwegs. Der unverantwortliche Raser war damit der absolut schnellste Temposünder im vergangenen Jahr. ER oder sie erhält ein Bußgeld von mindestens 800 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Außerdem ist es drei Monate lang erstmal vorbei mit dem Führen eines Fahrzeugs.
Auf der Olof-Palme-Straße war jemand mit 121 Stundenkilometern unterwegs, als das Blitzlicht des Radarwagens auslöste. Auch hier gilt Tempo 50. Auch dieser Fahrer muss mindestens 800 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und darf sich drei Monate lang nicht hinters Steuer setzen.
Die Stadt weist darauf hin, dass überhöhte Geschwindigkeit nach Angaben der Polizei von Nordrhein-Westfalen weiterhin eine der Hauptursachen für schwere und tödliche Verkehrsunfälle ist. Die Verwaltung wird deshalb ihre drei semistationären Radar-Anhänger und die beiden Radarwagen auch in diesem Jahr überall im Stadtgebiet einsetzen, insbesondere aber vor Altenheimen, Kindergärten und Schulen sowie an weiteren Stellen, wo etwa besonders häufig Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt wurden. (ps)