Totenruhe gestörtLeverkusener schändet Familiengrab mit Nacktfotos und Kritzeleien

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Friedhof Bergisch Neukirchen Leverkusen

Auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen trug sich im August 2020 eine obszöne Tat zu.

Leverkusen – Als die Staatsanwältin am Amtsgericht Opladen die Anklageschrift verliest, vergräbt der Angeklagte Herbert S. (alle Namen geändert) das Gesicht in seinen Händen. Am 20. August 2020 soll der 60-jährige Leverkusener ein Familiengrab auf dem Friedhof in Bergisch Neukirchen mit pornographischen Bildern verunstaltet haben.

Hubert S. gestand die Tat, wollte sich aber nicht daran erinnern können, warum er sie begangen hat. Für Verwirrung sorgte seine Aussage, wegen der Tat bereits eine Strafe gezahlt zu haben.

Zunächst aber wollte der Richter sich mit dem Geständnis des Angeklagten nicht zufriedengeben: „Die Tat erforderte einiges an Vorbereitung“, gab er zu bedenken. Hubert S. schnitt fünf Nacktfotos aus pornographischen Zeitschriften aus, drapierte sie auf dem Familiengrab der P.s und schrieb die Fotos mit pornographischen Kritzeleien voll. „Den ganzen Tag im Bett poppen“ war nur einige der kaum zitierfähigen Aussagen, die Familie P. auf dem Grab ihrer Eltern lesen mussten.

Wurde Herbert S. für seine Tat bereits verurteilt?

Doch der Angeklagte blieb dabei: Ein Motiv für die Tat habe er nicht gehabt, als einzige Erklärung für sein Tun gab er an, alkoholisiert gewesen zu sein. Auf dem Friedhof, wo auch seine Mutter begraben liege, habe er mittlerweile Hausverbot. Er bereue seine Tat und bat die Familie, die er nicht persönlich kenne, um Entschuldigung.

Wegen dem Vorfall, erklärte Herbert S., habe er bereits eine Strafzahlung von 200 Euro an das Amtsgericht in Köln überwiesen. Richter und Staatsanwaltschaft reagierten darauf irritiert: die Strafzahlung sei ihnen nicht bekannt, auch in den Akten stehe davon nichts. Außerdem seien 200 Euro eine „ungewöhnlich niedrige Summe“ für die Tat, so der Richter.

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Um die Sache zu klären, wurde die Verhandlung unterbrochen. Die Staatsanwältin versuchte in Köln herauszubekommen, was es mit der behaupteten Strafzahlung auf sich hat, doch die Kollegen waren am Donnerstag nicht zu erreichen.

Deswegen wurde die Verhandlung schlussendlich vertagt. Doch wie und wann es weitergeht, ist unklar. Zunächst müsse geklärt werden, was es mit der Strafzahlung auf sich habe, betonte der Richter. Sollte Herbert S. tatsächlich schon zu einer Strafe verurteilt worden sein, werde das Verfahren in Amtsgericht wohl kaum wieder aufgenommen. Wenn sich die Strafzahlung allerdings als Lüge erweisen sollte, wird Hubert S. wohl schon bald wieder auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.  

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