Streit um KündigungHenry Maske vor dem Arbeitsgericht

Henry Maske stand am Dienstag vor dem Arbeitsgericht.
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Leverkusen – Ehrenwertes Handeln schützt auch einen Henry Maske nicht vor juristischen Nachteilen. Der ehemalige Box-Weltmeister (Kampfname: „Der Gentleman“) zog gestern vor dem Arbeitsgericht mit der fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters allein deshalb den Kürzeren, weil er dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte und darüber die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist verstrichen war. Arbeitsrechtlich nötig wäre die Anhörung nicht gewesen.Der Schichtleiter in einem von Maskes Leverkusener McDonald’s-Restaurants hatte sich im vergangenen Jahr derart über einen arbeitsunwilligen Untergebenen geärgert, dass er völlig die Kontrolle verlor und massiv handgreiflich wurde. Als schließlich eine Kollegin dazwischenging, weil er nicht mehr aufhörte, den Mann zu attackieren, griff er auch der Frau an den Hals.
Grundsätzlich sei das ein so schwerwiegendes Fehlverhalten, dass eine fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt sei, erläuterte Richterin Alexandra Rüter zu Beginn der Verhandlung den Standpunkt der Kammer. Allerdings seien zwischen Maskes Kenntnis von dem Vorfall und der Entlassung des Schichtleiters am 23. November nicht zwei, sondern acht Wochen vergangen. Das lasse sich auch nicht damit heilen, dass sowohl der Mann als auch sein Kontrahent zwischenzeitlich in Urlaub gewesen seien. Aussicht auf Erfolg habe dagegen die im Dezember hilfweise ausgesprochene, fristgerechte Kündigung zum 30. Juni.
Henry Maske räumte ein, dass er dank mehrerer Augenzeugen bereits Anfang Oktober ein recht gutes Bild von der Auseinandersetzung gehabt hatte. Aus Gründen der Fairness habe er dennoch erst mit dem Schichtleiter selbst reden wollen – „und das würde ich auch wieder so machen“, erklärte Maske. In dem Gespräch habe er eine Entschuldigung und Anzeichen von Reue erwartet, beides sei aber ausgeblieben. Obwohl der Mann 18 Jahre für ihn gearbeitet habe, sei deshalb eine Kündigung unausweichlich gewesen. Der Anwalt des Klägers hielt dagegen eine Abmahnung und Umsetzung in ein anderes Restaurant für ausreichend, kämpfte aber auf verlorenem Posten – auch gegen seinen eigenen Mandanten. Der lehnte eine gütliche Einigung, bei der Maske sich auf einen Kündigungstermin zum 31. Juli bei gleichzeitiger Freistellung von der Arbeit eingelassen hätte, rundweg ab. Wenig später verkündete Richterin Rüter das erwartete Urteil und wies die Klage gegen die fristgerechte Kündigung zum 30. Juni zurück. Dagegen will der Mann jetzt in der nächsten Instanz vorgehen.