VersicherungspaketAb jetzt dürfen Leverkusens Beamte vorsätzlich etwas falsch machen

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Noch besser abgesichert sind neuerdings die Bediensteten der Stadt Leverkusen.

Leverkusen – 30 Jahre ging es ohne, aber jetzt haben die Bediensteten in der Stadtverwaltung wieder einen umfänglichen Versicherungsschutz. Er erstreckt sich nicht nur auf für die Stadt teure Fehler, die aus einer falschen Einschätzung entstehen, also vielleicht durch Fahrlässigkeit. Sondern er geht noch weiter.

Wer in der Stadtverwaltung arbeitet, haftet auch nicht mehr für Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind. Das kann Unterschlagung oder Veruntreuung sein. „Erfahrungsgemäß sind hierauf beruhende Schäden außergewöhnlich hoch“, erklärt Daniel Greger aus dem Büro des Oberbürgermeisters. Aber beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände (GVV) lässt sich auch das in den Griff bekommen. Freilich sind solche Schäden nur bis zu 25.000 Euro gedeckt.

Dezernenten und Politiker zusätzlich abgesichert

Zusätzlich gibt es seit Beginn des Monats eine Versicherung für die Führungsebene der Stadtverwaltung sowie die Mitglieder des Stadtrats und der Bezirksvertretungen. Passiert ihnen ein Fehler, der eine Forderung auf Schadenersatz nach sich zieht, zahlt ebenfalls die Versicherung. Persönlich werden sie nicht zur Verantwortung gezogen.

Die beiden neuen Versicherungen sollen nach Auskunft der Stadtverwaltung für eine andere „Kultur des Umgangs mit Eigenschäden“ sorgen. Im Gegenzug werde „auch eine höhere Entscheidungsbereitschaft“ bei den Beamten erzeugt. Soweit der Plan. Julia Trick, Sprecherin im Rathaus, beschreibt es auf Anfrage so: „Letztlich soll innerhalb der Stadtverwaltung eine neue Führungskultur mit flacheren Hierarchien etabliert werden.“ Also mehr Eigenverantwortung für jeden Einzelnen oder jede Einzelne.

Kein „Freifahrtschein“, heißt es

Dass nun auch eklatante Verstöße gegen die Dienstpflicht versichert und damit finanziell folgenlos sind, sei aber keinesfalls als „Freifahrtschein zu fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln“ zu verstehen, betont Trick. Denn die Kolleginnen und Kollegen seien „aufgrund gesetzlicher Regelungen und Tarifvertrag natürlich weiterhin verpflichtet, ihre Arbeit nach Gesetz und bestem Wissen zu erledigen“. Es gehe darum, sie vor Regress zu schützen, wenn sie einen Fehler gemacht haben. Die Versicherung diene auch dazu, Schaden von der Stadt fern zu halten.

Wer fahrlässig oder sogar vorsätzliches handele und damit Schaden herbei führe, müsse sich ja nach wie vor dienst- oder arbeitsrechtlich verantworten. Das gelte umso mehr bei Vorsatz. Dazu komme: Auch der Versicherer habe die Möglichkeit, die Verursacher vorsätzlich herbeigeführter Schäden in Regress zu nehmen.

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Beim Städte- und Gemeindebund ist man nicht überrascht von Leverkusens umfänglichem neuen Versicherungspaket: Derlei sei „unter den Kommunen durchaus verbreitet, wenngleich nicht flächendeckend“, sagt auf Anfrage Philipp Stempel, Sprecher der kommunalen Organisation in Düsseldorf. Motiv dafür sei meist, „dass im Handeln der Kommune kleine Schäden große Folgen haben können“. 

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