Wenige Nachbarn störten sich am Laub und Samen und forderten von der WGL die Fällung. Die Gesellschaft ließ die gesamte Nachbarschaft über den Baum abstimmen: Erhalten oder Absägen
Abstimmungsergebnis steht festWohnungsgesellschaft Leverkusen will Spitzahorn nicht absägen

Um einen Spitzahorn in einem WGL-Garten gab es Nachbarschaftsstreitigkeiten und eine Abstimmung. Die WGL will ihn erhalten.
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Die WGL hatte eine ganze Nachbarschaft aufgerufen, ihre Meinung mitzuteilen, ob ein gesunder Baum im Garten eines ihrer Häuser an der Myliusstraße erhalten oder gefällt werden soll. Die Nachbarn haben sich offenbar mit überwiegender Mehrheit deutlich für den Erhalt eines gesunden Spitzahorns ausgesprochen.
Die WGL schreibt in einem Brief an die Nachbarschaft: „Zusätzlich hat sich gezeigt, dass auch die Mehrheit der unmittelbar vom Baum betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn dem Erhalt des Baumes unter bestimmten Voraussetzungen positiv gegenübersteht [… ]Darüberhinaus haben wir die die ökologische und klimatische Bedeutung des Baums berücksichtigt.“ Die WGL habe sich nach Abwägung aller Interessen entschieden, den Baum dauerhaft zu erhalten.
Die WGL hatte sich zu der seltsamen Abstimmung entschieden, weil von mehreren Nachbarn die Forderung nach der Fällung des Baums an die Wohnungsgesellschaft herangetragen worden war. Deren Beweggründe waren offenbar in erster Linie dadurch motiviert, dass der Baum Blätter und Samen abgibt.
