- Der Hauptangeklagte in dem Fall massenhaften Kindesmissbrauchs geht nun zum Gegenangriff gegen die Mutter eines der Opfer über.
- Andreas V. hat aus der U-Haft heraus Strafanzeige erstattet.
- Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Lügde – Die Erpressungsvorwürfe gegen die Mutter eines der 40 missbrauchten Kinder auf einem Campingplatz in Lügde hat ihr Anwalt Roman von Alvensleben zurückgewiesen. „Da will der Hauptangeklagte noch aus dem Knast heraus sein Gift verspritzen, das Ganze ist gelogen.“
Andreas V., der in zwei Jahrzehnten in seinem Camping-Verschlag mindestens 22 junge Mädchen sexuell missbraucht haben soll, hat Strafanzeige erstattet. Der Mann, der durch ein System von Belohnung, Lügen und Drohungen seine Opfer gefügig gemacht haben soll, wirft der Mutter einer heute zehnjährigen Schülerin vor, Profit aus dem Missbrauch ihrer Tochter geschlagen zu haben.
Zunächst will V. 500 Euro gezahlt haben. Als er die zweite Forderung in Höhe von 2000 Euro nicht umgehend beglichen habe, sei die Mutter im Herbst 2018 zur Polizei gegangen, behauptet sein Verteidiger Johannes Salmen, der Details am Freitag, dem fünften Tag im Missbrauchsprozess vor dem Detmolder Landgericht, schildern will.
Ermittlungen eingeleitet
Nach Angaben der zuständigen Oberstaatsanwältin Katja Erfurt wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet: „Wir müssen nun schauen, was an der Aussage dran ist.“ Opferanwalt von Alvensleben reagiert fassungslos: „Meine Mandantin ist völlig fertig, eigentlich wollte sie mit ihrer Tochter mittels Therapie die furchtbare Geschichte hinter sich lassen.“
Erst durch die Hinweise seiner Klientin seien die Ermittlungen in Gang gekommen. Die Nachforschungen enthüllten ein monströses Sexualverbrechen mit rund 1000 Fällen und einem erheblichen Behördenversagen. „Meine Klientin war mutig und hat mit ihrer Tochter auch im Prozess geholfen, aufzuklären und nun wird sie so in den Dreck gezogen.“
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Der Angeklagte V. soll das Mädchen Lena (Name geändert) im Sommer 2018 über seine siebenjährige Pflegetochter auf einem Kindergeburtstag kennengelernt haben. Bald darauf durfte die damals achtjährige Schülerin in den Ferien auch auf dem Campingplatz übernachten.
Zunächst fühlte sie sich wohl, schnell begannen aber die Übergriffe, von denen das Kind im August der Mutter erzählte. Die stellte V. zur Rede. Der wiegelte ab. Anfangs zögerte die Mutter mit einer Anzeige, auf Anraten ihres Anwalts ging sie am 20. Oktober zur Polizei.

