Mops EddaStaatsanwalt stellt Betrugsverfahren um gepfändeten Hund ein

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Die Mopshündin Edda

Münster/Ahlen – Die Staatsanwaltschaft hat im Fall eines gepfändeten und im Internet verkauften Mopses ihre Betrugsermittlungen eingestellt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, wurde das Verfahren gegen einen Bediensteten der Stadt Ahlen in Absprache mit dem Amtsgericht wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse beendet.

Die Käuferin des Mopses hatte die Ermittlungen ausgelöst: Sie hatte das Tier für 750 Euro über Ebay-Kleinanzeigen von dem Vollstreckungsbeamten erworben, der den Hund vorher bei einer Familie gepfändet hatte. Da Mops „Edda“ als gesund angeboten wurde, laut seiner neuen Besitzerin aber unter an den Augen erkrankt ist, hatte sie sowohl Betrugsanzeige gegen den Mann erstattet, als auch die Stadt Ahlen verklagt. Der Zivilprozess vor dem Landgericht Münster läuft noch.

Mops war laut Tierärztin „fit und gesund“

Ob der Mops beim Verkauf krank war oder nicht und ob der Beamte das gewusst hat, konnte laut Staatsanwaltschaft „nicht abschließend festgestellt“ werden. Zumindest habe die Vorbesitzerin im März 2018 von einer Tierärztin schriftlich bekommen, der Hund sei „fit und gesund“. Die Staatsanwaltschaft ergänzte: „Die Zeugen, die bei der Pfändung des Tieres anwesend waren, haben bekundet, dass der Hund nach ihrem Eindruck bis zuletzt kerngesund gewesen sei bzw. gewirkt habe. Gesundheitliche Probleme seien nicht zu erkennen gewesen und der Hund habe auch keine Medikamente benötigt.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Ein Gutachten zur Gesundheit des Mopses, den seine neue Besitzerin in „Wilma“ umgetauft hat, beschäftigt inzwischen sogar das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Der Anwalt der Frau hält den Gutachter für befangen und hat das OLG eingeschaltet. (dpa)

KStA abonnieren