Köln/Arnsberg – Ein halbe Gaststätte in Dortmund, ein Segelboot in Portugal, eine halbe Brücke in Kierspe, ein Büdchen in Bochum, ein Hotelzimmer auf Borkum oder ein komplettes ehemaliges Hotel in Bad Berleburg – das Land Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr Vermögen im Wert von 5,5 Millionen Euro von Privatpersonen geerbt. Das sind 1,1 Millionen Euro mehr als 2013. Doch so richtig Freude mag im Finanzministerium darüber nicht aufkommen, weil die sogenannten Fiskal-Erbschaften häufig mit hohen Folgekosten verbunden sind. 2014 schlugen sie mit 1,4 Millionen Euro zu Buche.
„Das hört sich immer recht verlockend an, aber wenn man näher hinschaut, ist klar, dass keiner etwas zu verschenken hat“, sagt Christoph Sobbeler, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg. „Bei uns landen in aller Regel die Nachlässe, mit denen die Erben nichts zu tun haben wollen.“ Mit der halben Kneipe in Dortmund musste sich seine Behörde nur herumschlagen, weil die Erbengemeinschaft sich nicht einig war. Über den Zustand des Segelboots in Portugal wollte die Bezirksregierung gerade Erkundigungen einziehen, „aber dann hatten wir richtig Glück. Der portugiesische Staat hat es vor uns verwertet. Sonst hätten wir uns darum kümmern müssen. Das hätte wahrscheinlich auch nur hohe Kosten verursacht“.
Die Verwaltung der Fiskal-Erbschaften liegt in NRW bei den Bezirksregierungen. Über die fünf Regierungsbezirke wurde das Land NRW im Jahr 2014 in insgesamt 1100 Fällen Erbe, darunter befanden sich auch 96 Grundstücke. Doch bei dem Versuch, aus solchen Nachlässen noch etwas herauszuholen, ziehen diese zumeist den Kürzeren, weil es sich oft um unattraktive Lagen handelt, der Zustand der Gebäude schlecht ist oder die Miteigentümer den Verkauf erschweren. „Eine Fiskalerbschaft entsteht nicht nur dann, wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, sondern auch, wenn alle Erben das Erbe ausschlagen“, sagt Anja Niemann, Sprecherin des Finanzministeriums. „Deshalb geht es bei uns eher um baufällige Gebäude, kontaminierte Grundstücke oder kleinteilige Erbengemeinschaften, bei denen die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind.“ Das Land haftet für Schulden des Erblassers nicht unbegrenzt, sondern nur bis zur Höhe der Guthaben, die sich im Nachlass befinden. Das liegt daran, dass es – im Gegensatz zu Privatpersonen – nicht das Recht hat, ein Erbe auszuschlagen.
Diverse Brandruinen und ein Campingplatz
Sonst würde man beispielsweise beim Regierungspräsidium in Arnsberg so manches Geschenk ausschlagen. Auf der Erbenliste der Behörde stehen „diverse Brandruinen in Ense, Warstein und im hessischen Adorf, ein ehemaliger Campingplatz in Waldbröl und eine alte Kaserne der sowjetischen Streitkräfte in Brandenburg.
Die mehr als hundert Jahre alte halbe Brücke über die Volme in Kierspe fiel an das Land, weil die Erben des Grundstücksbesitzers am östlichen Ufer den Nachlass ausschlugen. Aus gutem Grund: Denn die andere Hälfte gehörte zum Eigentum eines Unternehmens am Westufer, das vor Jahren pleiteging und für die Brückensanierung nicht aufkommen konnte. Im August 2011 musste die baufällige Brücke für Fahrzeuge gesperrt werden. Mit der Folge, dass zwei Familien ihre Häuser nur noch zu Fuß erreichen konnten. Erst über eine Petition beim Landtag konnten sie erreichen, dass die Brücke saniert wurde. Auf Kosten des Landes – für 83 000 Euro.
Dagegen nimmt sich ein Erbe wie bei der Bezirksregierung in Düsseldorf unproblematisch aus. Dort musste man sich mit einer Modelleisenbahn herumschlagen, die keiner haben wollte, oder mit Teilzeitwohnrechten an einer Eigentumswohnung auf Gran Canaria.Und in Köln? Da versucht die Bezirksregierung seit längerem vergeblich, einen Interessenten für einen Teil der alten Bahntrasse Ahrdorf – Blankenheim-Wald in der Eifel zu finden. Die Strecke wurden 1961 stillgelegt und zwischen 1963 und 1967 abgebaut. Der Erblasser hatte mehrere teilweise bewaldete Grundstücke von 1972 von der Bundesbahn gekauft.
Die Schienen sind schon lange nicht mehr vorhanden, nur noch eine alte Brücke, um die sich jetzt das Land kümmern muss. „Wir hatten 2014 insgesamt 134 Erbfälle“, sagt Thomas Wirsberg, Sprecher der Bezirksregierung Köln. „Den Gesamtwert von 50 000 Euro hat dabei aber kein einziger überschritten.“ Immerhin brachten die Erbschaften aus dem Regierungsbezirk Köln dem Land im vergangenen Jahr nach Abzug der Kosten einen Gewinn von mehr als 900 000 Euro ein.
Ab und an lassen sich auch Kuriositäten finden. So erbte das Land nicht nur ein bebaubares Grundstück an einem kanadischen See, das letztlich an den kanadischen Staat fiel, sondern 1993 die Urheberrechte an dem Volkslied „Wenn das Wasser im Rhein goldner Wein wär“ aus dem Jahr 1951.
Gesungen hat es Willy Schneider, doch der Text stammt aus der Feder des Kölners Heinz Böninghausen, der sich Mitte der 1950er Jahre vor allem im Karneval einen gewissen Bekanntheitsgrad verschafft hatte. Das Erbe nach seinem Tode wollte 1993 aber niemand antreten, weil Böninghausen überschuldet war. Zum Glück für NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, der bis heute einen Vorteil daraus zieht: Zwischen April 2014 und März 2015 spülte das Lied durch die Tantiemen rund 700 Euro in die Landeskasse.
