VerfahrenAnwalt lehnt Gutachter im Mops-Streit ab

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Die Mopshündin Edda

Im Zivilprozess um einen gepfändeten und bei Ebay verkauften Mops gibt es Streit um einen Sachverständigen: Weil der Tierarzt aus Sicht der Kläger in seinem Gutachten mit Mopshaltern „abrechnet“, sei er befangen.

Das Landgericht Münster hat den eigentlich angesetzten Verhandlungstermin am 22. April erst mal abgesagt. Über den Befangenheitsantrag müsse die Kammer zunächst entscheiden, ein neuer Termin sei noch offen, so ein Sprecher.

Qualzucht für Schönheitsideale und Modeerscheinungen

Wolfgang Kalla, Anwalt der Käuferin des Mopses „Edda“, stört sich nach eigenen Angaben an der Schlussbetrachtung des Gutachtens. Dort heiße es unter anderem: „Der Mops gehört zu einer der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen. Der Grund für die Qualzucht sind Schönheitsideale und Modeerscheinungen.“ Der Erwerber eines Mopses könne daher nicht davon ausgehen, dass sein Hund gesund ist, so der Gutachter.

Die Frage der Gesundheit des Mopses steht im Mittelpunkt des Zivilprozesses: Die Klägerin hatte die als gesund, geimpft und entwurmt angepriesene Hündin Ende 2018 von einem Vollstreckungsbeamten der Stadt Ahlen für 690 Euro gekauft.

Das Tier - sie hat es umbenannt in „Wilma“ - sei aber krank gewesen und habe unter anderem mehrere teure Augen-Operationen benötigt. Die Käuferin will von der Stadt Ahlen unter anderem Schadenersatz von rund 20 000 Euro.

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Die Verhandlung hat schon Mitte November begonnen. Der Anwalt der Klägerin hält die Ausführungen des vom Gericht bestellten Gutachters für „ungeheuerlich“. Sie würden „erhebliche und berechtige Zweifel an seiner Unparteilichkeit“ nähren, so Anwalt Kalla. Seine Mandantin habe dem Hund durch den Kauf das Leben retten und ihn davor bewahren wollen, als „Zucht-Mops verramscht zu werden“.

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