Amtsgericht WaldbrölVerfahren gegen Morsbacher wegen Körperverletzung eingestellt

Der Eingang zum Amtsgericht Waldbröl
Copyright: Joachim Gies
Waldbröl – Das Verfahren vor dem Amtsgericht Waldbröl gegen einen Reichshofer (58) wegen gefährlicher Körperverletzung ist eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes vorgeworfen, im März 2020 in einem Morsbacher Supermarkt einem Kunden, dem zuvor Hausverbot erteilt worden war, grundlos Reizgas ins Gesicht gesprüht zu haben, als dieser sich nach dem Grund des aus seiner Sicht ungerechtfertigten Verbots erkundigt habe. Dabei habe der Geschädigte Schmerzen im Augenbereich erlitten.
Der Angeklagte schilderte, dass der Mann als Teil einer Gruppe am Nachmittag schon einmal im Laden gewesen und auf das Hausverbot hingewiesen worden sei. Die Reaktion sei ein Stinkefinger gewesen. Einer habe gesagt: „Wenn der Marktleiter das Hausverbot nicht zurücknimmt, krempeln wir den Laden um.“ Schon am Vortag seien Böller an der Hausfassade gezündet worden. Überhaupt habe sich die Situation damals unerträglich zugespitzt. Die Gruppenmitglieder hätten in dem Café des Supermarktes mit den Füßen auf dem Tisch herumgelümmelt, ohne etwas zu verzehren. Mehrfach sei die Polizei gerufen worden, und die Sicherheitskräfte hätten die Angestellten bei Arbeitsende zu ihrem Schutz auf dem Weg zum Parkplatz begleiten müssen.
Drohung mit Tiefkühlhähnchen
Am Abend seien fünf aus der Clique mit tief ins Gesicht gezogenen Kapuzenjacken das Hausverbot ignorierend zurückgekehrt. Anfangs seien sie „im Stechschritt“ durch den Markt marschiert, um „ihre Macht zu demonstrieren“. Gemeinsam mit einem Kollegen habe er ihnen deshalb einen Platzverweis erteilt. Sie seien als „Vollidioten“ beschimpft worden, einer habe drohend einen Beutel mit einem Tiefkühlhähnchen gegen ihn geschwungen. In der Vermutung eines Angriffs habe er daraufhin einen ungezielten Sprühstoß mit CS-Gas in die Gruppe abgegeben. Doch erst nach dem Öffnen der Schlagstockhalter hätten die fünf den Markt verlassen und dabei gedroht: „Der Laden wird sowieso bald brennen.“
Der Geschädigte war nach einem Unfall vor gut einem Monat noch nicht vernehmungsfähig, doch nach der Ansicht des Überwachungsvideos entschied Richter René Dabers mit Einverständnis des Staatsanwalts, das Verfahren einzustellen. (kup)