Autoteile waren Imitate aus Fernost

Industrieprodukte werden immer häufiger plagiiert.
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Wipperfürth – Mit gefälschten US-amerikanischen Turboladern zum Schnäppchenpreis hat ein Mann aus der Hansestadt bundesweites Interesse von Autoliebhabern auf sich gezogen. So sieht es die Staatsanwaltschaft, die den 39-Jährigen wegen Betruges vor dem Amtsgericht angeklagt hat. Konkret wirft die Anklage dem Mann einen Internet-Deal aus dem Juni 2018 vor. Damals orderte ein Auto-Inhaber vom Bodensee ein komplettes Turbo-System zum Preis von knapp 3000 Euro.
3000 Euro für
das Marken-Ersatzteil
Produktpiraterie
Gefälschte Luxus-Uhren, daran denken viele Verbraucher, wenn es um Produktpiraterie geht. Doch inzwischen werden auch immer mehr Industrieprodukte kopiert. Anfang des Jahres entdeckten die Behörden einen Fälscherring in China, der Lego-Steine im großen Stil kopierte. Die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums macht nach EU-Schätzungen bis zu 3,3 Prozent des Welthandels aus.
Teile der Lieferung holte er wenig später persönlich im Bergischen ab und übergab dabei 2000 Euro in bar. Der eigentliche Turbolader fehlte. Ihn schickte der Wipperfürther kurz darauf per Post – gegen Zahlung weiterer 980 Euro. Der Kunde nahm das Bauteil genauer unter die Lupe.
Ein Gutachten bezeichnet zumindest den Turbolader als „weitgehend wertlosen Nachbau“ aus Fernost. Durch die Internet-Beschreibung des Artikels habe der Verkäufer den Anschein erweckt, das Gerät stamme von einem bekannten Hersteller aus den USA, so die Anklage. Auf die Frage des Richters, ob er Originalteile verkauft habe, weicht der Wipperfürther im Prozess aus.
Er betont, die Bauteile nahezu zum gleichen Preis eingekauft zu haben. Bereichert habe er sich deshalb nicht. Unklar bleibt während der Hauptverhandlung allerdings der übliche Preisunterschied zwischen Original und Imitat.
Nachbau war
„weitgehend wertlos“
Angesichts drohender Kosten durch weitere umfangreiche Gutachten schlagen Gericht und Staatsanwaltschaft dem Mann die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vor. Nach längerer Bedenkzeit nimmt dieser das Angebot an.