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SchullandheimSPD Bergneustadt will Bauland mit Ausblick schaffen

Lesezeit 3 Minuten
Ein Blick auf das Schullandheim in Bergneustadt.

Eine Menge Platz bieten das frühere „Haus Feste Nyestadt" und die zugehörigen Wiesen. Aktiv sind dort bislang aber nur die Wildschweine.

In Bergneustadt zeichnet sich Streit über das 50.000 Quadratmeter große Areal hoch über der Innenstadt ab.

Wie passiert mit dem ehemaligen Schullandheim in Dreiort? Im vergangenen Frühjahr hatte die Stadt Bergneustadt das 50.000 Quadratmeter große Areal hoch über der Innenstadt gekauft. Kurz darauf gab es einen öffentlichen Ideenwettbewerb, im Mai rückten Architektur-Studierende an, um vor Ort Konzepte der Nachnutzung zu formulieren. Spätestens seit Juli sei es allerdings mucksmäuschenstill um das Gelände geworden, klagte Detlef Kämmerer (SPD) in dieser Woche im Stadtrat. Dort präsentierte seine Fraktion nun einen eigenen Entwurf, damit Bewegung in das Gelände komme.

SPD will bezahlbaren Wohnraum schaffen

Geht es nach den Neustädter Sozialdemokraten, wird das Areal zum Wohngebiet. „Wir können uns gut bezahlbaren Wohnraum und auch kleinere Reihenhäuser vorstellen. Sogar für einen Spielplatz oder einen Sportplatz wäre dort oben der Platz vorhanden“, erläuterte Kämmerer die Idee näher. Die in Rede stehende städtische Erschließungsgesellschaft könnte die Entwicklung übernehmen. Und: Das Projekt könnte „Neustadtblick“ heißen – angelehnt an die tolle Aussicht auf das Stadtzentrum, schlug die SPD vor.

Die CDU reagierte skeptisch. Die Idee sei gut, allerdings müsse man bezweifeln, ob die Stadt neben den Neubaugebieten Wiebusch und Wiedenest sowie den Bauplänen für das alte Extra-Markt-Areal noch ein weiteres Wohngebiet brauche. „Anspruchsvoll“ nannte auch Bürgermeister Matthias Thul eine mögliche Realisierung und stützte sich vor allem auf drei Überlegungen.

Wir können uns gut bezahlbaren Wohnraum und auch kleinere Reihenhäuser vorstellen. Sogar für einen Spielplatz oder einen Sportplatz wäre dort oben der Platz vorhanden.
Detlef Kämmerer (SPD) über die Pläne zum „Neustadtblick“

Punkt eins: Der Regionalplan lässt laut Verwaltung auf dem Schullandheim-Gelände die Zwecke „Schule“ und „Erholung“ zu, nicht aber das Wohnen. Entsprechend verhalten habe die Bezirksregierung in Köln bereits auf eine unverbindliche Anfrage aus dem Bergneustädter Rathaus reagiert, berichtete Thul. Der Regionalplan müsste also geändert werden. Das passiert nur alle 15 bis 20 Jahre und blöderweise ist der neue Plan gerade fertig.

Punkt zwei: Auch der Oberbergische Kreis habe Interesse an dem Gelände bekundet, wenngleich bislang nur vage, so Thul. Tatsächlich wirbt die Kreisverwaltung schon seit 2023 für den Bau einer zusätzlichen Förderschule in der Kreismitte, um den Umstand abzuschaffen, dass Kinder mit geistiger Beeinträchtigung aus Gummersbach und Bergneustadt den weiten Weg zur Wipperfürther Anne-Frank-Schule antreten müssen. Großer Vorteil des Kreises: Er würde mit einer Förderschule den vom Regionalplan erlaubten Zweck „Schule“ problemlos erfüllen.

Das Filetstück sei zu kostbar, um es dem Kreis zu überlassen

Dagegen kündigte die Bergneustädter SPD aber bereits Widerstand an. Sie bewertet das Schullandheim-Gelände als Filetstück, viel zu kostbar, um es dem Kreis zu überlassen. Vor allem aber lehne man Förderschulen generell ab und setze auf Inklusion, machte Fraktionschef Daniel Grütz im Rat deutlich.

Und drittens: Um das Areal aus dem baurechtlichen Außenbereich „zurückzuholen“ müsste es an die bestehende Bebauung angeschlossen werden, also an die am höchsten gelegenen Häuser in Dreiort. Dafür müsste indes eine Menge Wald weichen und insgesamt eine Fläche von drei Hektar erschlossen werden. Momentan sieht die Stadtverwaltung jedenfalls keine Flächen, auf denen der gesetzlich vorgegebene Ausgleich in diesem großen Maß gelingen könnte.

Letztlich einigte sich der Rat mit großer Mehrheit auf eine Vertagung des SPD-Antrags. Zuerst soll das Rathaus bei der Bezirksregierung per offizieller Anfrage ausloten, was auf dem Gelände hoch über der Innenstadt in der Praxis überhaupt umsetzbar wäre.