Bergneustädter StadtzentrumGrobe Fehler bei Bebauungsplan

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Seit Monaten tut sich nichts auf der Baustelle der „Neuen Mitte“. 2022 soll eigentlich alles fertig sein, aber jetzt kann es zunächst noch bis zum Frühjahr dauern, ehe eine Baugenehmigung vorliegt.

Seit Monaten tut sich nichts auf der Baustelle der „Neuen Mitte“. 2022 soll eigentlich alles fertig sein, aber jetzt kann es zunächst noch bis zum Frühjahr dauern, ehe eine Baugenehmigung vorliegt.

Bergneustadt – Das hätte ins Auge gehen können: Eher zufällig ist zutage getreten, dass der eigens für die „Neue Mitte“ im Bergneustädter Stadtzentrum aufgestellte Bebauungsplan 64 einen groben Fehler enthält, der vor Gericht vermutlich zum Scheitern des ganzen Vorhabens führen würde.

Bekanntermaßen will eine Bergneustädter Investorengruppe auf dem Gelände der inzwischen abgerissenen Kaufhalle einen Komplex errichten mit einem Aldi-Markt und zwei kleineren Geschäften im Erdgeschoss und 27 Wohnungen in den Etagen darüber. Das Problem: Das Gelände ist im BP 64 als Kerngebiet ausgewiesen.

Wohnungen nur im Ausnahmefall

Dieses aber ist laut Baunutzungsverordnung vorwiegend Handelsbetrieben, zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur vorbehalten. Nur im Ausnahmefall dürfen dort auch Wohnungen entstehen, etwa für Aufsichtspersonal. Eine Etage Aldi und darüber mehr als zwei Dutzend Wohnungen passen also nicht.

Noch hat die Stadt den BP 64 nicht beschlossen. Bis es soweit ist, gilt die vorherige Ausweisung für das Gebiet, der in den 1980er Jahren aufgestellte Bebauungsplan 9n „Dreiort“. Zum Schrecken für die Verantwortlichen im Rathaus enthält der aber dasselbe gravierende Hindernis: Auch dort liegt der Bauplatz der Neuen Mitte im Kerngebiet. Aufgefallen ist das Ganze Prof. Dr. Olaf Bischopink, Anwalt und Spezialist für Baurecht der Münsteraner Kanzlei Baumeister. Ihm hatte die Stadt die Eingabe eines Aldi-Konkurrenten gegen die Neue Mitte zur Prüfung vorgelegt. Die Einwände hätte man ausräumen können, sagt Bergneustadts Bauamtschef Andreas Wagner. Aber das Problem, dass die Neue Mitte in einem Kerngebiet nicht gebaut werden kann, ist von ganz anderem Kaliber.

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Bis zur Ratssitzung prüft Bischopink, ob der BP 9n ganz oder teilweise aufgehoben werden soll. Noch ist nicht sicher, ob das bis nächsten Mittwoch gelingt. Ganz ohne Bebauungsplan könnte die Neue Mitte auch in unbeplantem Gebiet errichtet werden. Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis, der über die Sachlage bereits informiert wurde. Die Stadt würde ihr Einvernehmen dazu erklären.

Einen ganz neuen Bebauungsplan aufzustellen, um aus dem Kern- ein Sondergebiet zu machen, in dem die Wohnungen zulässig sind, würde Monate dauern und das Vorhaben deutlich verzögern. Das soll nach Möglichkeit verhindert werden, sagt Bürgermeister Thul und unterstreicht: „Es deutet nichts darauf hin, dass die Neue Mitte scheitern könnte.“ Möglicher Kritik an seiner Verwaltung trat Thul schon im Haupt- und Finanzausschuss entgegen. Die Frage nach menschlichem Fehlverhalten stelle sich nicht. Damals seien die Dinge anders gehandhabt und beurteilt worden.

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