Diebstahl oder Lohn?Frau nimmt sich 1500€ aus Imbiss-Kasse

In die Kasse gegriffen? Die Angeklagte wehrt sich gegen den Vorwurf und spricht von einer Lohnzahlung in bar.
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Nümbrecht – Wegen Diebstahls war jetzt eine 54-jährige Bergneustädterin vor dem Amtsgericht Waldbröl angeklagt. Der Staatsanwalt warf ihr vor, gut 1500 Euro aus einem Nümbrechter Imbiss entwendet zu haben. Dabei soll sie sich mehr als 100 Euro aus dem Sparkästchen eines Sparvereins und den Rest aus der Kasse angeeignet haben.
Mann behauptet, dass sie ausgezahlt wurde
Die Angeklagte erklärte, im vorigen Winter auf 450-Euro-Basis in dem Schnellrestaurant gearbeitet zu haben. Der Arbeitslohn sei ihr anfangs vom Ehemann der Inhaberin, später dann von einer langjährigen Mitarbeiterin immer bar ausgezahlt worden. Ihr habe aber das Betriebsklima nicht gefallen, sodass sie Ende Februar gekündigt habe.
An ihrem letzten Arbeitstag habe sie lediglich den ihr zustehenden Monatslohn nach Absprache mit der den Lohn auszahlenden Kollegin aus der Kasse genommen, da das Inhaberehepaar zu der Zeit in Urlaub gewesen sei. Ihr Verteidiger legte dazu einen Abrechnungsbogen vor, auf dem die geleisteten Arbeitszeiten ersichtlich sind. Von Geld aus dem Sparkästchen wisse sie nichts, sagte die Frau.
Der als Zeuge geladene Ehemann der Inhaberin gab an, dass neben einem Großteil des Kasseninhalts auch das hinter Ordnern in einem unverschlossenen Aktenschrank deponierte Geld aus der Sparkästchenleerung verschwunden gewesen sei. Auf Nachfrage des Staatsanwalts erklärte er, der Angeklagten diesen Aufbewahrungsort zwar nicht gezeigt zu haben, doch vermute er, dass sie davon wusste.
Zudem behauptete er, dass die Mitarbeiterin bis auf den mutmaßlichen Tag des Diebstahls entlohnt worden sei, sodass ihr kein weiteres Geld zugestanden habe. Von einer Kündigung sei ihm nichts bekannt. Da der Sachverhalt ohne die weitere Zeugen nicht aufzuklären war, vertagte Richter Carsten Becker die Verhandlung.