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Genehmigung erloschenVerschwindet der Stausee in Osberghausen?

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Das Bild zeigt den Stauweiher Osberghausen aus der Vogelperspektive.

Seit Jahrzehnten prägt der Stausee in Engelskirchen-Osberghausen das Ortsbild. Jetzt könnte sein Ende eingeläutet werden.

Die Anstaugenehmigung für den Stauweiher Osberghausen ist zum Jahresende ausgelaufen - verschwindet der See jetzt?

Es tut sich was beim Dauerbrennerthema Aggerstau in Engelskirchen-Osberghausen: Aggerverband, Umweltschutz, Kraftwerksbetreiber, Politik und Verwaltung haben zum Jahreswechsel ein neues Kapitel der „Fischtreppen-Saga“ aufgeschlagen. Zum 31. Dezember ist die Anstaugenehmigung erloschen.  Ob die Geschichte damit jetzt endet? Darüber gehen die Meinungen – wieder einmal – auseinander.

Das allerletzte Wort ist noch nicht gesprochen: Den Abstau des Stauweihers hat die Bezirksregierung Köln bisher nicht verfügt. Das hat ein Sprecher der Behörde auf Nachfrage mitgeteilt. Allerdings bestätigte der Sprecher zugleich Informationen des Naturschutzbundes BUND und der oberbergischen Grünen, nach denen die Anstauerlaubnis ausgelaufen sei (wir berichteten).

Einschwimmsperre fehlt

Grund dafür: Die Bezirksregierung Köln hatte die wasserrechtliche Erlaubnis mit der Bedingung verknüpft, dass die Agger am Stau in Osberghausen durch den Bau einer Fischauf- und -abstiegsanlage durchgängig gemacht werden musste – bis spätestens 31. Dezember 2025. Diese Anlagen wurden aber nicht gebaut. 2020 war in einem Änderungsbescheid zusätzlich der Bau einer Einschwimmsperre vor den Turbinenkanal als Bedingung für die Erlaubnis verfügt worden. Diesen Fischschutz hätte nach Informationen des BUND der bayerische Wasserkraftbetreiber, die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG, bis Ende 2025 bauen müssen. Doch eine Zusage, diese Einschwimmsperre zu bauen, blieb aus, so der BUND. Nachfragen dieser Zeitung ließ der Wasserkraftbetreiber unbeantwortet.

In etwa so attraktiv sind wie Ananas auf Grönland zu züchten.
Der BUND zur Attraktivität der kleinen Wasserkraft

Im „Aggerbrief“, den der BUND herausgibt, schreibt der seit Jahren in Sachen Agger umtriebige Friedrich Meyer: „Ohne diese Zusage wäre der Bau der Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage, zu der der Aggerverband bereit war, sinnlos, weil wegen der fehlenden Einschwimmsperre die Erlaubnis trotzdem ausgelaufen wäre.“

Dass eine finale Entscheidung noch nicht gefallen ist, das betont auch der Aggerverband: Aus seiner Sicht stellt sich die ganze Sachlage zum jetzigen Zeitpunkt weniger endgültig dar: Es handele sich auch jetzt noch um ein schwebendes Verfahren, „dessen Ausgang niemand vorhersagen kann“, hieß es dort bereits am Mittwoch auf Anfrage. Der Aggerverband habe am Dienstag erst einmal nur „ein Anhörungsschreiben zum möglichen Erlass eines Bescheides von der Bezirksregierung erhalten“, teilt das Vorstandsbüro auf Nachfrage mit. Dieses Schreiben werde nun inhaltlich geprüft, dann gehe eine Stellungnahme an die Bezirksregierung. „Im Rahmen dieser Anhörung hat dann die bescheiderlassende Behörde, die Bezirksregierung Köln, zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.“

Selbstverständlich, schreibt der Aggerverband, stehe man mit der Betreiberfirma Aggerkraftwerke GmbH & Co. KG, einem Verbandsmitglied, im ständigen Austausch.

Für den BUND ist die Sache hingegen klar: Investitionen in die Wasserkraft in der Agger unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz seien „in etwa so attraktiv sind wie Ananas auf Grönland zu züchten“. Die Naturschützer gehen fest von einem Verschwinden des Stauweihers aus und denken bereits laut darüber nach, wie die „verschlammte und vermüllte Stauanlage“ für den Hochwasserschutz saniert und renaturiert werden kann.