Falscher Soforthilfe-AntragCorona-Betrug vor Gericht

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Waldbröl – Das Waldbröler Amtsgericht hat am Mittwoch einen 38-jährigen Nümbrechter wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs verwarnt. Es sei das erste Mal, dass ein Fall von „Corona-Betrug“ verhandelt werde, sagte Richter Carsten Becker.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann angeklagt, im vergangenen März bei seinem Antrag auf Corona-Soforthilfe wissentlich falsche Angaben gemacht zu haben. So habe er 9000 Euro für einen Nebenerwerb beantragt, obwohl er hauptberuflich als Angestellter arbeite.

Der Angeklagte erklärte, dass er geplant habe, in diesem Sommer seine bisherige Nebentätigkeit zum Haupterwerb auszuweiten und sich dafür von seinem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Das habe er eigentlich bei seinem Online-Antrag angeben wollen, doch sei dort kein Feld für Anmerkungen vorhanden gewesen. Dies habe er dann später bei der Antragsprüfung nachholen wollen. „Ich war überrascht, dass das Geld sofort bewilligt wurde.“ Erst im Juli habe er nach Informationen von der Bezirksregierung gemerkt, dass sein Antrag wohl unberechtigt gewesen sei, eine Kontaktaufnahme wäre jedoch gescheitert. Daraufhin habe er das Geld im August zurückgezahlt.

Der Nümbrechter schilderte, dass er sein Gewerbe 2017 angemeldet habe und seine beabsichtigte Seminartätigkeit nach ersten Erfolgen im Vorjahr gute Erfolgschancen gehabt habe. Für 2020 habe er bereits mehrere Aufträge gehabt und ihm sei zunächst nicht klar gewesen, dass entgangene Gewinne nicht unterstützt würden: „Hätte ich mich dieses Frühjahr ganz selbstständig gemacht, wäre ich jetzt insolvent.“ Die Staatsanwältin sah dagegen den Tatvorwurf bestätigt, da er im Antrag ausdrücklich angegeben habe, seine Tätigkeit im Hauptberuf auszuüben. Diese sei jedoch nur geplant gewesen. Sie forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Euro. Der Angeklagte zeigte sich fassungslos: „Ich bin geschockt, dass ich eine Straftat begangen haben soll.“

Richter Carsten Becker verurteilte ihn wegen vorsätzlichen Subventionsbetrugs, setzte jedoch die geforderte Strafe zur Bewährung für ein Jahr aus und verwarnte den Mann mit einer Auflage von 1000 Euro zugunsten einer Nümbrechter Grundschule. Dass die Online-Beantragung der Soforthilfe so einfach gewesen sei, ließ er nicht als Entschuldigung gelten: „In einer Notlage ist es besonders verwerflich, eine leichte Antragstellung auszunutzen.“

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