Fördergeld-DebakelWie Wipperfürth aus Lindlars Fehlern lernen will

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Wipperfürth-Innenstadt-2016

Wipperfürth im Oberbergischen Kreis. (Archivbild) 

Wipperfürth – Die beiden Nachbarn Wipperfürth und Lindlar haben beide ein „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (Isek) beschlossen, um konkrete Projekte im Ort umzusetzen. In Lindlar gab es ein böses Erwachen, weil bei der Beantragung der Fördermittel Fehler unterlaufen sind. Auch Wipperfürth plant ein Stadtentwicklungskonzept. Die Fehler aus Lindlar will die Stadt auf jeden Fall verhindern. Doch wie soll das möglich sein?

In Lindlar ist Folgendes passiert: Statt der erhofften Förderquote von 60 Prozent sind es jetzt nur noch 50 Prozent, Lindlar wurde auf der Förderliste des Landes NRW herabgestuft. Bei einem Gesamtvolumen von 11,42 Millionen Euro für die Phase 1 fehlen damit 1,14 Millionen Euro im Haushalt. Nun hofft man in Lindlar auf einen anderen Fördertopf des Bundes.

Kann sich ein solches Debakel wie in Lindlar in Wipperfürth wiederholen? Stephan Hammer, Leiter Bauen, Planen und Umwelt bei der Stadt Wipperfürth, nimmt dazu Stellung: „Die Festlegung von Fördersätzen obliegt in der Regel dem Bundes- und Landesgesetzgeber und erfolgt im Kontext der städtebaulichen Förderprogramme.“ Ob auf dieser Grundlage eine Maßnahme förderfähig sei, beurteilt im Fall von Wipperfürth die Bezirksregierung Köln.

Bezirksregierung Köln muss entscheiden

In Wipperfürth haben bereits die ersten „Ortsteilwerkstätten“ zum Isek in Kreuzberg und Thier, der Innenstadt und Wipperfeld stattgefunden, weitere sollen folgen. Eine Liste mit allen Terminen findet sich hier.

Die Bezirksregierung legt auch die Fördersätze fest und berücksichtigt dabei die Art der Fördermaßnahme sowie die Haushaltssituation der Kommune. „Dies bedeutet, dass eine ,förderwillige’ Kommune gut beraten ist, sich zunächst auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzepts eingehend über dessen programm- und maßnahmenspezifische Förderfähigkeiten und die individuellen Förderhöhen zu informieren, beziehungsweise informieren zu lassen, um kein ,böses Erwachen’ zu erleben“, so Hammer.

Risiko einer Ablehnung lässt sich nicht ausschließen

Habe man in der jeweiligen Kommune die Informationen eingeholt, könne im Anschluss ein belastbarer Fördermittel-Antrag ausgearbeitet und bei der zuständigen Behörde einreicht werden. „Für mich ist entscheidend, dass vor Antragstellung weitestgehend Klarheit besteht, in welchem Umfang und zu welchem prozentualen Anteil mit einer Förderung gerechnet werden kann“, sagt Stephan Hammer.

Auch wenn man vor Erhalt des Förderbescheids nur über dessen Umfang und Höhe spekulieren könne – könnten dennoch relativ belastbare Annahmen getroffen werden: Einerseits, in dem das begleitende Planungsbüro bereits im Konzept selbst Förderzugänge aufzeigt und erwartbare Förderquoten abschätzt und andererseits, indem die Kommune sich mit der zuständigen Behörde bereits über den Entwurf des Förderantrags austauscht. „Auf diese Weise sollte sich das Risiko eines ,bösen Erwachens’ zwar nicht gänzlich ausschließen, jedoch deutlich reduzieren lassen“, erklärt Hammer.

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In Wipperfürth habe man das Planungsbüro auch mit der konkreten Benennung maßnahmen-spezifischer Fördermöglichkeiten beauftragt. Die Vorbereitung und Durchführung der Beantragung von Fördermitteln für der Umsetzung von Isek-Maßnahmen seinen ein separater Prozess, der erst nach der Konzeptphase, voraussichtlich 2023, angestoßen werde.

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