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FührerscheinFahrern mit altem Schein droht Strafe

Lesezeit 2 Minuten
fuehrerschein_dpa

Auch in Oberberg müssen Autofahrer in alten Schein abgeben.

Oberberg – Nur noch bis kommenden Mittwoch haben Oberberger der Jahrgänge 1953 bis 1958 Zeit, ihren alten befristeten Führerschein gegen das neue EU-Dokument mit Befristungsdatum umzutauschen. Klar ist schon jetzt, dass viele diese Frist nicht einhalten werden können.

Denn Termine im Straßenverkehrsamt gebe es zum Teil nur mehrere Wochen im Voraus, teilt der Kreis mit. Bei einer Polizeikontrolle drohe ihnen ein Verwarngeld. Dagegen haben die kommunalen Spitzenverbände bereits protestiert. Ob die Strafe ausgesetzt wird, ist derzeit aber noch unklar.

5200 Anträge seit August

Gut 5200 Anträge für einen Führerscheinumtausch hat das Straßenverkehrsamt seit August bereits erfasst – bis zum Stichtag am 19. Januar 2033 werden laut Kreis voraussichtlich 135.000 dazukommen. Eine neue EU-Richtlinie verlangt, dass Fahrer ihr altes Dokumente in den neuen Schein umtauschen.

Die alten verlieren nach und nach ihre Gültigkeit: Bei den Papierdokumenten in Grau oder Rosa richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum. Bei den Führerscheinen im Scheckkartenformat dagegen hängt die Frist vom Jahr der Ausstellung ab. Wer seinen Schein bis wann umgetauscht haben muss, hat der Kreis im Internet aufgelistet.

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Bürger von Engelskirchen, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Lindlar, Wipperfürth, Hückeswagen und Radevormwald können den Umtausch in ihren Bürgerbüros beantragen. Das sei bald auch in Marienheide möglich. Alle anderen müssen die Führerscheinstelle des Kreises im Straßenverkehrsamt (Gummersbacher Straße 41a, Niederseßmar) aufsuchen. Das geht nur nach frühzeitiger Terminvereinbarung unter termin.obk.de.

Alle Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits befristet und müssen in der Regel 15 Jahre nach Ausstellungsdatum erneuert werden. Nur Inhaber der C- und D-Klassen müssen gegebenenfalls tätig werden.