Am Geschlechtsteil erkanntGummersbacher missbrauchte junge Mädchen im Internet

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Symbolbild

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Gummersbach – „Sie haben hier einen Teil Ihrer sexuellen Perversität ausgelebt.“ Richter Ulrich Neef sparte in seiner Urteilsbegründung nicht mit klaren Worten an die Adresse des Angeklagten. Das Schöffengericht unter Neefs Vorsitz hatte den 43-jährigen Gummersbacher gerade wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und der Verbreitung kinderpornografischen Materials in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann beschuldigt, im Sommer 2017 auf einer speziellen Internetplattform für Kinder und Jugendliche mehrere Mädchen zwischen elf und 14 Jahren zu sexuellen Handlungen gebracht zu haben. Dazu habe er Fotos seines Geschlechtsteils an die Kinder geschickt, teilweise auch trotz deren ausdrücklicher Ablehnung.

Der Verteidiger erklärte die Unschuld seines Mandanten durch neben dem Haus parkende Lkw-Fahrer, die dessen ungeschütztes W-LAN zum Chat mit den Mädchen genutzt hätten.

Medizinisches Gutachten wird erstellt

Ein medizinisches Gutachten sollte nun klären, ob das Körperteil auf den versendeten Bildern mit dem auf den erkennungsdienstlich gefertigten Fotos übereinstimme und so dem Angeklagten zuzuordnen sei. Die Gutachterin bejahte diese Vermutung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit, da ein besonderer Venenverlauf und eine lokale Hautverfärbung auf beiden zu erkennen seien. Wie auf dem Handrücken auch, würde sich die Lage einer Vene im Laufe des Lebens nicht ändern.

Die Staatsanwältin bezeichnete die Schilderung, dass irgendjemand Fotos des Angeklagten unter Nutzung von dessen E-Mail-Adresse über dessen offenes W-LAN von einem Parkplatz aus geschickt habe, als völlig abstrus: „Das sind Ihre Bilder, Ihr W-LAN und Ihre E-Mail – Sie sind schuldig! Punkt!“

Intention ausschlaggebend

Zwar sei nicht klar, ob alle kontaktierten Nutzer wirklich Kinder gewesen seien, doch habe der Angeklagte im Glauben darauf gehandelt, und schon das sei strafbar. Da der Angeklagte weder Einsicht noch Reue zeigte, forderte sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, allerdings auf Bewährung, da fast vier Jahre lang nichts weiter passiert sei und keine Vorstrafen vorlägen.

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Der Verteidiger beharrte auf der Geschichte mit den Lkw-Fahrern und betonte, dass auf dem Rechner seines Mandanten kein weiteres kinderpornografisches Material gefunden worden sei. Die im Gutachten angegebene „hohe Wahrscheinlichkeit“ sei keine Sicherheit, weshalb er Freispruch forderte.

Nach kurzer Beratung hatten die Schöffen und der Vorsitzende Richter keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten und folgten der Forderung der Staatsanwaltschaft: „Was soll irgendein Fernfahrer für ein Interesse daran haben, Bilder von Ihrem Geschlechtsteil zu verschicken“, meinte Neef. „Sie sind kein Bildchensammler, sondern ein aktiver Täter.“

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