Abo

Serie

Bleiben oder Abschieben
Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises gewährt Einblicke in die Arbeit

4 min
20.08.2026
Ausländeramt

Rüdiger Brinkmann ist Chef der Ausländerbehörde im Oberbergischen. Seit dem Jahr 1993 ist er dabei, seit 2019 Amtsleiter. 

Eine Arbeit im Spannungsfeld zwischen Bleiben oder Abschieben ist der Job in einer Ausländerbehörde. 

„Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Einreise, zum Aufenthalt, zur Erwerbstätigkeit und zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Oberbergischen Kreis.“ So beschreibt der Oberbergische Kreis die Arbeit seines Ausländeramtes. Aktuell leben in Oberberg 35.400 ausländische Staatsangehörige. Doch was steckt dahinter? Welche Personen sprechen in der Ausländerbehörde vor , welche Kunden haben sie und welche bisweilen schweren Entscheidungen sind zu treffen? In einer kleinen Serie wollen wir einen Überblick verschaffen. Dafür haben wir uns getroffen mit Rüdiger Brinkmann.

In seine Zuständigkeit fällt auch die Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises. „Ich mache das seit dem Jahr 1993“, sagt Brinkmann. Ab 2005 war er Abteilungsleiter, seit 2019 ist er Amtsleiter, ist Chef von 67 Beschäftigten. Männer und Frauen, die eine keineswegs einfache Aufgabe haben. Brinkmann beschreibt das so: „Das, was Sie in Sachen Ausländerangelegenheiten abends in der Tagesschau hören, spielt sich hier bei uns eins zu eins jeden Tag ab.“ Vielleicht ist das auch der Grund, warum Brinkmann immer noch dabei ist. „Ich bin hier hängen geblieben“, sagt er schmunzelnd. Das Ausländeramt ist unterteilt in vier Sachgebiete: Asyl-und Flüchtlinge, Einbürgerung, das allgemeine Ausländerrecht und Ukraine. „Wir begleiten hier die Menschen, von der Einreise bis hinzu ihrer Einbürgerung beziehungsweise, wenn die Anforderungen nicht passen, deren Aufenthaltsbeendigung“, sagt Brinkmann.

Größte Gruppe kommt inzwischen aus der Ukraine

Die Länder, aus denen die Menschen kommen haben, hat sich in den Jahren, in denen er beim Ausländeramt dabei ist, immer wieder verändert. Auch das ist ein Spiegelbild der weltpolitischen Lage, wie der Amtsleiter nur zu gut weiß. „Als ich anfing, kamen die Menschen vor dessen EU-Beitritt aus Rumänien und Bulgarien, dann waren der Libanon und die Türkei die häufigsten Herkunftsländer. Als der Krieg auf dem Balkan tobte, kamen die Flüchtlinge von dort“, berichtet der Amtsleiter. Im Jahr 2015 kam dann die große Flüchtlingswelle aus Syrien, Afghanistan und Eritrea. In dieser Zeit war nicht nur das Ausländeramt gefragt. Auch in den Kommunen war das Thema spürbar. Hier mussten kurzfristig Unterkünfte geschaffen werden. In all den Jahren gehörten auch Menschen aus der Türkei zur Kundschaft, hier vor allem Kurden. Die größte Gruppe der Hilfesuchenden kommt inzwischen aber aus der Ukraine. Deren Betreuung und Begleitung ist aus Sicht des Verwaltungsmannes eine „spannende Sache“, wie er sagt.

In der heutigen Folge schauen wir auf die Aufgaben im allgemeinen Ausländerrecht. Beim Kontakt mit den Menschen, die in Deutschland sesshaft werden wollten, gehe es auch um Themen wie möglicher Familiennachzug, Studium oder am Ende auch Fachkräftemangel. Deren Integration ist aber nicht immer so einfach, wie Brinkmann weiß. „Das geht schon los bei den Deutschkenntnissen.“ Fakt ist aber auch, dass ein Akademiker oder eine Fachkraft leichter einreisen kann, wenn er sein Studium oder seine Ausbildung aus dem Ausland in Deutschland anerkannt bekommen hat und hier einen Arbeitsvertrag nachweisen kann. Aber auch für ungelernte Kräfte aus bestimmten Ländern (Balkanstaaten) gibt es unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, für eine Beschäftigung nach Deutschland zu kommen.

Ein anderes Thema sind mögliche Scheinehen, deren Ziel es ist, in Deutschland bleiben zu können. Allerdings hätten die Verdachtsfälle abgenommen, sagt der Amtsleiter. Zu seiner Arbeit gehört allerdings auch, zu entscheiden, wann Menschen abgeschoben werden. Und hier natürlich auch der Bereich straffällig gewordener Ausländer. „Wir bewegen und hier in einem großen Spannungsfeld“, sagt Brinkmann. Auf der einen Seite stehe die Familie und das Bleibeinteresse des Betroffenen, auf der anderen eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Kommt es zu einer Verurteilung, können Straftäter, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben, in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.


Ausländeramt

Das Ausländeramt des Oberbergischen Kreises (offiziell: Abteilung Aufenthalt und Staatsangehörigkeit) ist die zentrale Behörde für alle ausländerrechtlichen Belange der rund 271.000 Einwohner des Kreises. Zu den Kernaufgaben gehören die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis), Prüfung von Einbürgerungsvoraussetzungen und Beratung zu Rechten und Pflichten. In die Zuständigkeit fällt zu dem die Förderung der Integration und Gewährleistung rechtlicher Sicherheit im Zuwanderungsprozess. Das Ausländeramt ist keine eigenständige Behörde, sondern eine spezialisierte Abteilung innerhalb der Kreisverwaltung. Es gehört zum Amt 32 (Kreisordnungsamt).