Zwei Monate nach Unfall starb das Opfer an den Folgen. Jetzt wurde der Fall am Amtsgericht in Gummersbach verhandelt.
VerkehrsunfallFahrlässige Tötung: Amtsgericht in Gummersbach verhängt Geldstrafe

Der Tod eines 69-Jährigen aus Engelskirchen nach einem Unfall wurde jetzt am Gummersbacher Amtsgericht verhandelt.
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Am 1. Juni 2022 ereignete sich ein folgenschwerer Unfall auf der Märkischen Straße. Ein aus Overath stammende Autofahrer wollte mit seinem Opel Astra vom Engels-Platz auf die Märkische Straße nach links abbiegen. Er stieß dabei mit einem 69-jährigen Engelskirchener zusammen, der mit seinem Mofa in Richtung Hardt unterwegs war.
Mit schweren Verletzungen kam der Zweiradfahrer zunächst in die Uni-Klinik Köln, später nach Essen auf die Intensivstation. Im Laufe der Behandlung zog sich das Unfallopfer eine Lungenentzündung zu, die zum Organversagen und schlussendlich zum Tod des Mannes rund zwei Monate nach dem Unfall führte.
Fahrlässige Tötung: 71-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten
Der heute 71-jährige Fahrer des Opel Astra musste sich deshalb nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht in Gummersbach verantworten. Sowohl der Angeklagte als auch zwei Zeugen, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls ebenfalls mit ihm Fahrzeug befanden, sagten aus, die Straßenseiten links und rechts im Auge behalten zu haben, um eine Lücke zum Abbiegen zu sehen. „Links war weit und breit nichts zu sehen, also habe ich mich auf den Verkehr von rechts kommend konzentriert“, erzählte der Zeuge, der auf dem Beifahrersitz gesessen hatte.
Als der Fahrer eine Lücke nutzen wollte und mit dem Pkw ein Stück auf die Straße rollte, schrie plötzlich eine Mitfahrerin, die auf der Rückbank saß, dass von links ein Mofafahrer käme. Der Angeklagte bremste sofort, doch der Mofafahrer habe nicht mehr ausweichen können und prallte gegen das Fahrzeug. „Er flog über die Motorhaube, schleuderte mit dem Kopf gegen den Seitenspiegel und fiel zu Boden“, erläuterte ein dritter, unbeteiligter Augenzeuge das Geschehen.
Ob der Helm des Opfers nicht richtig saß, konnten Experten nicht mehr beurteilen
Inwieweit ein nicht geeigneter und vermutlich schlecht sitzender Helm Grund für die Schwere der Verletzungen sein könnte, vermochten der Sachverständige für Verkehrsunfälle und eine Fachärztin für Rechtsmedizin im Prozess nicht mehr zu beurteilen.
Der Sachverständige erklärte: „Alle drei Fahrzeuginsassen sagten, dass sie den Mofafahrer nicht hatten kommen sehen. Dies ist durchaus möglich, denn während die rechte Fahrspur sehr gut einsehbar war, musste man sich sehr weit vortasten, um auch die linke Fahrspur komplett einsehen zu können. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Angeklagte in letzter Sekunde nochmals nach links geblickt hätte“, so der Experte.
Sie hätten dem Mofafahrer Vorfahrt gewähren müssen, dass haben sie aber nicht getan.
So sahen es auch der Staatsanwalt und Richter Ulrich Neef. Während der Staatsanwalt aufgrund der strafmildernden Umstände, dass der Angeklagte zuvor strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war und der Unfall ein einschneidendes Erlebnis in Leben darstellte, eine Geldstrafe von 7500 Euro sowie die Einziehung der Fahrerlaubnis für zwei Monate beantragte, entschied Richter Neef, das eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro tat- und schuldangemessen sei. „Sie hätten dem Mofafahrer Vorfahrt gewähren müssen, dass haben sie aber nicht getan. Der Geschädigte wurde schwer verletzt und eine Verkettung unglücklicher Umstände führte schließlich zum Tod des Mannes, weswegen sie wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen waren“, erklärte Neef in seiner Urteilsbegründung.
„Ein Fahrverbot, wie es gefordert wurde, verhängen wir hingegen nicht, denn dies wäre nur dann nötig, wenn die Geldstrafe allein nicht ausreicht, um so auf den Angeklagten einzuwirken, dass er sich zukünftig vernünftig im Straßenverkehr verhält. Diese Notwendigkeit kann ich hier nicht sehen.“