ÜberfallGummersbacher wird am Amtsgericht freigesprochen

Lesezeit 2 Minuten
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand.

Vor dem Amtsgericht versicherte der Angeklagte, unschuldig zu sein.

Ein 23-jähriger Angeklagter sollte auch mit Drogen gehandelt haben. Aber dieser Vorwurf ließ sich ebenfalls nicht nachweisen.

Ein 23-jähriger Gummersbacher musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung, gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs sowie Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Gummersbach verantworten. Die Anklage warf ihm vor, am frühen Morgen des 4. Juni vergangenen Jahres mit weiteren Personen gewaltsam in die Wohnung des Geschädigten eingedrungen und ihn schwer verletzt zu haben. Am Ende reichten die Aussagen der Zeugen nicht aus, um den Angeklagten zu verurteilen. Die Staatsanwältin beantragte Freispruch. Dem kam das Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef nach.

Einem Hinweis folgend hatten Polizisten den Angeklagten am Tag nach dem Überfall in seiner Wohnung angetroffen. Bei der Durchsuchung der Räume, die er sich mit einem Mitbewohner teilt, wurden neben Betäubungsmitteln auch Pflanzen, Verpackungsmaterial und Bargeld in Höhe von über 3000 Euro gefunden.

Gummersbacher gibt an, „clean“ zu sein

Der Angeklagte gab zu Protokoll, dass er an dem Vorfall in der Wohnung des Geschädigten nicht beteiligt gewesen sei. Er gab zu, dass es sich bei den Drogen, die bei ihm gefunden wurden, teils um alte Betäubungsmittel handele. Er sei aber seit einiger Zeit „clean“. Da er und sein Mitbewohner auch die Räume des jeweils anderen nutzten, könne es sich um die Drogen des Mitbewohners handeln.

Zuerst wurden Zeugen zum Überfall in der Wohnung befragt. Der Geschädigte sagte aus, dass es im Vorfeld zu einer Auseinandersetzung mit dem Angeklagten gekommen sei: „Er ist der neue Freund meiner Ex-Freundin. Ich wollte mich mit ihm aussprechen, aber wir sind aneinandergeraten. Die Polizei hat uns getrennt.“ Plötzlich sei nachts die Tür aufgebrochen worden und mehrere Personen hätten auf ihn eingeschlagen. Dabei sei er so schwer verletzt worden, dass es ihm bis heute nicht möglich sei, seinen Beruf auszuüben.

Identifizieren konnte er die Angreifer allerdings nicht — nur an einen Bart, Brille und kurze Haare könne er sich erinnern. „Ich kann nicht sagen, ob der Angeklagte unter den Tätern war.“ Laut Polizeibericht konnten in der Wohnung keine brauchbaren Spuren sichergestellt werden. Auf die Vernehmung weiterer Zeugen zum Überfall wurde verzichtet.

Wegen des Vorwurfs des Handelns mit Betäubungsmitteln wurden die damalige Freundin des Angeklagten und der Mitbewohner gehört. Letzterer aber machte vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst zu belasten. Und die Ex-Freundin bestätigte, dass die Räume frei zugänglich für beide seien. So blieb auch dieser Angeklagepunkt ohne Folgen.

KStA abonnieren