Abo

LandgerichtHaftstrafe für Einbruch bei Juwelier in Gummersbach

2 min
Das Gerichtsgebäude auf dem Steinmüllergelände.

Der Fall wurde im Gummersbacher Amtsgericht verhandelt - nicht weit vom Tatort.

Einer der vier Tatbeteiligten des Einbruchs bei Christ vor einem Jahr stand nun vor dem Gummersbacher Schöffengericht.

Eine Gruppe von vier Männern hatte sich in der Nacht zum 8. August 2025 Zutritt zum Gummersbacher Forum verschafft, um in das Juweliergeschäft Christ einzubrechen. Die Männer bogen das Rollgitter hoch, im Laden schlugen sie mehrere Glasabdeckungen ein und nahmen Schmuck im Wert von mehr als 170.000 Euro mit.

Der Einbruch löste eine Großfahndung aus, ein Polizeihubschrauber war im Einsatz. Noch am Tattag konnten zwei tatbeteiligte Personen festgenommen werden, eine dritte einige Tage später, während von dem vierten Mitglied der Gruppe nach wie vor jede Spur fehlt. Mittlerweile ist zwei Männern der Prozess gemacht worden, ein dritter musste sich nun wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Bandendiebstahls vor dem Gummersbacher Schöffengericht verantworten.

Teil des Schmucks aus Gummersbach bleibt verschwunden

Wie der Angeklagte, der in der Vergangenheit bereits wegen Einbruchsdiebstählen in Österreich und in der Schweiz verurteilt worden ist, durch seine Dolmetscherin mitteilen ließ, sollte die Beute ins Ausland gebracht werden. Nach der Festnahme gelang es der Polizei jedoch, einen Großteil des Schmucks sicherzustellen und dem Juweliergeschäft zurückzugeben. Nicht gefunden wurde Schmuck im Wert von 6973 Euro, der Gegenstand der Verhandlung war.

Der 39-Jährige Angeklagte zeigte sich gegenüber dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Christina Ritter geständig. „Mein Mandant erklärt, dass die ihm zur Last gelegten Vorwürfe der Wahrheit entsprechen“, gab seine Verteidigerin zu Protokoll. Er selbst sagte, dass er die Tat bereue. Seit April dieses Jahres sitzt er im Gefängnis.

Vor der Festnahme war er in sein Heimatland Rumänien zurückgekehrt. „Mein Mandant hat sich eine Arbeitsstelle gesucht und lebt mit seiner Lebensgefährtin zusammen“, so die Anwältin. Diese Punkte führte sie auch an, um das Gericht zu einer Bewährungsstrafe zu bewegen. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten beantragt. Das Gericht berücksichtigte schließlich bei der Strafzumessung die Zeit, die der Angeklagte in Untersuchungshaft verbracht hat und verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten. Zudem muss er für den Schaden aufkommen.

„Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Und diese konnten wir hier nicht erkennen. Dass sie sich eine Arbeitsstelle gesucht haben, sieht mehr nach dem Versuch aus, unterzutauchen und keine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken“, so die Richterin. Der Angeklagte verzichtete noch im Gerichtssaal auf sein Recht, gegen das Urteil Revision einzulegen – der Staatsanwalt behält sich das Recht noch vor.