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NotdiensteOberbergs Hausärzte werfen Kassenärztlicher Vereinigung Verfahrensfehler vor

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Porträt eines Arztes

Änderungen dürfen nicht über die Köpfe der Niedergelassenen hinweg entschieden werden, fordert der Gummersbacher Dr. Ralph Krolewski.

Im Streit um die neue Notdienstregelung legt Oberbergs Hausärztechef nach.

Nach dem Protest des Hausärzteverbandes gegen die ab 1. Januar geltenden Notdienstregelungen und der Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) reagiert nun noch einmal Dr. Ralph Krolewski als Vorsitzender des Hausärzteverbandes mit einer Stellungnahme. Demnach sind die jetzt von der KVNO dargelegten Zahlen zu Einsatzfrequenzen aus dem Jahr 2022 bei der Kreisstellenversammlung der KVNO am 20. September nicht dargestellt worden und es habe auch keine Beratungs- und Vorschlagsverfahren nach der Gemeinsamen Notdienstordnung gegeben. „Es sollen offensichtlich die Verfahrensfehler bei zentralisierter Entscheidung über alle Köpfe hinweg verschleiert werden“, mutmaßt Krolewski.

Gummersbacher mahnt Verfahrensverletzung an

In seinen Augen hätten die Hauptstellen der KVNO und der Ärztekammer in besagter Sitzung die Gelegenheit gehabt, zur Thematik vorzutragen. Laut Krolewski aber waren sie abwesend. Der Gummersbacher Arzt berichtet weiter, dass in der jüngsten Stellungnahme der KVNO der hiesigen Kreisstelle eine „völlig passive Rolle zugesprochen“ werde. Das entspreche auch der Erkenntnislage des Hausärzteverbandes. Aber genau darin sieht Krolewski eine Verfahrensverletzung nach der Gemeinsamen Notdienstordnung.

Es sollen offensichtlich die Verfahrensfehler bei zentralisierter Entscheidung über alle Köpfe hinweg verschleiert werden.
Dr. Ralph Krolewski, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Oberberg

Er erinnert weiter daran, dass eine Reduktion der Dienstbelastung zuletzt 2018 erreicht worden sei. „Änderungen dürfen nicht über die Köpfe der Niedergelassenen hinweg entschieden werden“, schreibt der Mediziner weiter. Er kommt zu dem Schluss, dass in allen Bereichen „offensichtlich ein großer Klärungsbedarf“ bestehe. Die Verantwortlichen der KV in Düsseldorf könnten sich dazu nicht hinter solchen Stellungnahmen verstecken, während sie gleichzeitig am 8. Dezember in einer Pressemitteilung die Leistungsfähigkeit des „erfolgreich zentralisierten“ Ärztlichen Notdienstes als gefährdet darstellen.

Dabei werde auch eine Dienstbelastung als Niederlassungsbremse für den ärztlichen Nachwuchs benannt. Krolewski kritisiert in diesem Kontext, dass seit dem Jahr 2016 aber nirgendwo die Belastungsgrenze hinsichtlich der Anzahl von Diensten definiert werde. „Diese liegt nach unserer erfolgreichen Dienstplanreform im Oberbergischen Kreis bei sechs Diensten pro Jahr pro Arztsitz, dabei drei Dienste in den Notdienstpraxen mit maximal acht Stunden und drei Fahrdiensten mit maximal 24 Stunden in jeweils dem Dienstbezirk Oberberg-Nord,-Mitte oder -Süd. Dagegen hat es keine Proteste oder Widersprüche gegeben.“