Wer bei den derzeit eisigen Temperaturen draußen schläft, riskiert sein Leben, warnen die Wohnhilfen Oberberg. Und bitten um Hinweise auf betroffene Menschen.
Lebensgefahr durch FrostWohnhilfen bitten dringend um Hinweise auf obdachlose Oberberger

Vor allem für Obdachlose sind die tiefen Temperaturen gefährlich.
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Mit Blick auf die derzeit frostigen Nächte in der Region bitten die Wohnhilfen Oberberg der Diakonie Michaelshoven die Bevölkerung dringend um Hinweise auf wohnungslose Menschen. Wer bei den aktuellen Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt gefährdete Menschen auf der Straße beobachte, solle umgehend Kontakt zu den Beratungsbüros der Wohnhilfen aufnehmen. Wilfried Fenner, Leiter des Regionalteams Mitte der Wohnhilfen, verspricht, dass jeder gemeldete Fall bearbeitet und nach schnellen Lösung gesucht wird.
Auch in Oberberg sind Menschen ohne Wohnung
Tatsächlich lebten auch in ländlichen Regionen wie dem Oberbergischen Menschen auf der Straße. Außerdem betont Fenner: „Die kalten Wintertage können für wohnungslose Menschen lebensgefährlich sein.“ Häufig erkenne man Betroffene daran, dass sie mehrere Taschen, Rucksäcke oder einen Schlafsack mit sich führen. Auch auf Menschen, die an Hauseingängen, am Bahnhof oder an Bushaltestellen schlafen, sollte man aufmerksam werden. Gleiches gelte auch für Personen, die man regelmäßig immer draußen antreffe.
Drei Anlaufstellen im Oberbergischen Kreis
Die Wohnhilfen Oberberg unterhalten insgesamt drei Beratungsbüros im Oberbergischen: Hinweise aus den Kommunen Wipperfürth, Lindlar, Hückeswagen und Radevormwald gehen an die Telefonnummer (0 22 67) 6 55 77 50, für Beobachtungen aus Gummersbach, Engelskirchen, Marienheide und Bergneustadt ist das Nottelefon mit der Nummer (0 22 61) 96 90 60 geschaltet. Wer in Waldbröl, Nümbrecht, Reichshof, Wiehl oder Morsbach einen obdachlosen Menschen sieht, sollte die (0 22 91) 80 85 00 wählen.
Außerhalb der Öffnungszeiten ihrer Beratungsbüros empfehlen die Wohnhilfen, den Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu suchen. Denn an kalten Tagen und in frostigen Nächten, also bei Gefahr für Leib und Leben der Wohnungslosen, bestehe die Verpflichtung der Behörden zur Unterbringung erklärt Fenner. Bei bereits erkennbar akuter gesundheitlicher Gefährdung sollten Bürgerinnen und Bürger auch nicht zögern und den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmieren.