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Hier herrschte StilleKeine Fragen zum Nümbrechter Blitzer-Ärger

Im Kreisausschuss hatte Anwalt Volker Steffen seine Kritik am Blitzer im Bröltal vorgetragen, doch die Politiker stellten ihm keine Fragen.

ARCHIV - 17.02.2016, Niedersachsen, Hannover: Ein Auto fährt an einem Verkehrsschild für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometer vorbei. (zu dpa: «Tempo-30-Modellregionen: Grüne kritisieren schleppende Umsetzung») Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Gab's keinen Grund für 30?

Blitzer-Ärger im Bröltal beschäftigt den Kreisausschuss

Der sogenannte Blitzer-Ärger im Homburger Bröltal zwischen Nümbrecht-Gaderoth und Waldbröl-Bröl, über den diese Zeitung mehrfach berichtet hat, war nun auch Thema im Kreisausschuss in Gummersbach. Dort konnte der Nümbrechter Rechtsanwalt Volker Steffen im Rahmen der Einwohnerfragestunde noch einmal deutlich machen, warum er das Blitzen durch den Oberbergischen für rechtswidrig hält, was er auch im Ausschuss noch mehrfach erwähnte und zugleich von einer Abzocke durch die Verwaltung sprach.

Tempo 30 wegen baulicher Mängel

Wie in dieser Zeitung geschildert, wurde in dem besagten Bereich wegen baulicher Mängel das Tempo auf 30 reduziert. Und der stationäre Blitzer des Kreises entsprechend angepasst. Steffen sagt, es gibt keine Schäden, also wurde ohne Rechtsgrund geblitzt. Zuletzt seien dann doch noch einige Stellen repariert worden, um so noch den Kopf aus der Schlinge ziehen zu können, wie der Anwalt das Vorgehen nannte.

Landrat und Dezernentin weisen Vorwürfe zurück

Sowohl Landrat Klaus Grootens als auch die zuständige Dezernentin Birgit Hähn versuchten Steffen deutlich zu machen, dass eine Situation so lange nicht rechtswidrig sei, ehe ein Gericht das nicht ausdrücklich festgestellt habe. Steffen als Rechtsanwalt habe bis dato kein Gericht in dieser Sache für eine entsprechende Prüfung eingeschaltet, sagten beide. Zudem betonte Hähn, dass alle Anordnungen von Straßen NRW wirksam gewesen seien und geltendem Recht entsprochen hätten. Das sei auch vom Kölner Regierungspräsidenten bestätigt worden.

Keine Nachfragen aus dem Ausschuss

Klaus Grootens fragte schließlich die Ausschussmitglieder, ob sie noch Fragen an Rechtsanwalt Steffen hätten. Das war allerdings nicht der Fall. Und so nahm der Kreisausschuss die Einwohneranregung zur Kenntnis und überwies diese zur Erledigung an den Landrat und den Landesbetrieb Straßen NRW als zuständige Stelle. (ar)