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Landgericht Köln50 -Jähriger Würger wegen Schuldunfähigkeit freigeprochen

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Landgericht Köln 071219

(Symbolbild).

Köln/Gummersbach – Ein psychisch kranker 50-jähriger Mann ist vom Landgericht Köln wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er hatte am 22. April im Haus Manshagen in Derschlag, wo er nach einem Unterbringungsbeschluss des Amtsgerichts untergebracht war, seinen Zimmergenossen attackiert und gewürgt. Dabei drückte er dem Mann so heftig den Hals zu, bis dieser blau anlief.

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der 50-Jährige darüber aufgeregt, dass der Mitbewohner das Bad benutzte, als er selbst dort hinein wollte. Es kam zu einer Auseinandersetzung. Eine Bedienstete bekam den Vorfall aber mit und konnte den Angeklagten an den Haaren von dem Geschädigten wegziehen.

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Nach der Tat war der 50-Jährige in die Forensische Psychiatrie in Porz eingeliefert worden, wo er sich nach eigenen Angaben sehr wohlfühlte. Am liebsten, sagte er, würde er bis an sein Lebensende dort bleiben.

Doch daraus wird nichts: Das Gericht stellte fest, dass der bis zu dem Vorfall strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretene Mann keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Damit er jetzt nicht auf der Straße landet, hatte sich der gesetzliche Betreuer des 50-Jährigen parallel zum Verfahren um eine Unterbringung gekümmert. Der 50-Jährige ist nun bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. (bks)