ProzessLindlarer missbrauchte ein Kind aus der Nachbarschaft

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Eine Spielzeugpuppe liegt auf einem PVC-Fußboden.

Ein Lindlarer wurde vom Schöffengericht Wipperfürth wegen des Missbrauchs eines Kindes aus der Nachbarschaft verurteilt. (Symbolbild)

Ein heute 45-jähriger Mann aus Lindlar missbrauchte ein zehnjähriges Kind aus der Nachbarschaft.  Erst Jahre später landet der Fall vor Gericht.

Vor dem Wipperfürther Schöffengericht erhielt jetzt ein Mann aus Lindlar eine Bewährungsstrafe für den zweifachen sexuellen Missbrauch eines damals zehnjährigen Mädchens. Auch die Geschädigte war im Gerichtssaal anwesend, musste jedoch nicht aussagen.

Außenaufnahme des Amtsgerichts in Wipperfürth im Oberbergischen Kreis.

Das Amtsgericht in Wipperfürth.

Zu der Familie des Opfers habe eine langjährige Bekanntschaft bestanden. „Ich bin dort früher ein und aus gegangen“, berichtete der 45-Jährige. Nachdem der Vorfall bekannt wurde, sei der Kontakt abgerissen. Dass sich Täter und Opfer dennoch über den Weg laufen, sei kaum zu vermeiden. „Wir wohnen in Lindlar fußläufig nur zehn Minuten auseinander. Wenn ich zu meinem Freund gehen will, muss ich in der Nähe des Hauses der Familie vorbei“, schilderte der Angeklagte. Sein Verteidiger belegte das anhand einer Straßenkarte.

Täter und Opfer laufen sich über den Weg

„Haben Sie denn bislang therapeutisch noch nichts in die Wege geleitet?“, wollte der Richter wissen. „Nö“, lautete die lapidare Antwort des Angeklagten. Der Verteidiger räumte jedoch die Therapiebereitschaft seines Mandanten ein. „Hier besteht ja offensichtlich ein Problem“, fügte der Rechtsanwalt hinzu. Wohl aber halte sich der Angeklagte von Kindern fern, gehe nicht mehr zum Schwimmen und nutze den Bus nicht zu Schulschlusszeiten. Zu seiner eigenen 13-jährigen Tochter habe er keinen Kontakt. 

Die Vertreterin der Nebenklage legte das aktuelle Gutachten eines Diplom-Psychologen aus Köln vor, bei dem die heute 19-Jährige im August 2022 eine ambulante Traumatherapie begonnen hat. Darin wurde bescheinigt, dass die Geschädigte an einer mittelschweren Depression leide, die im Zusammenhang mit der Gewalt im Kindesalter zusammen hinge.

Opfer musste in einer Traumatherapie

In einem früheren Gutachten der Kinderpsychiatrie aus dem Jahr 2021 war sogar die Rede von Suizidverhalten, selbstverletzendem Verhalten und sozialem Rückzug. In dem Gutachten wurde aber auch auf die großen Probleme im Elternhaus verwiesen. „Was hier passiert ist, ist in höchsten Maß unschön. Doch nicht alle psychischen Belastungen sind aufgrund der hochbelasteten Familiensituation der Tat zuzuordnen“, betonte der Verteidiger in seinem Plädoyer.

Die Staatsanwältin wertete das vom Angeklagten nicht selbst ausgesprochene Geständnis als zweitklassig. „Echte Reue sehe ich hier ehrlich gesagt nicht“, kritisierte sie. Die Vertreterin der Nebenklage forderte ein Kontaktverbot und Schmerzensgeld für die Geschädigte: „Sie möchte kein Profit daraus ziehen, könnte aber gut eine Auszeit gebrauchen.“

Die Geldstrafe fließt an den Verein Zartbitter

Nach 40-minütiger Besprechung des Schöffengerichts wurde der Lindlarer für den zweifachen sexuellen Missbrauch von Kindern in Verbindung mit sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Während der dreijährigen Bewährungszeit muss er Kontakt zum Bewährungshelfer halten und schnellstmöglich eine therapeutische Behandlung zu seinen sexuellen Neigungen beginnen.

Zudem muss er drei Jahre lang monatlich 30 Euro an den Verein Zartbitter in Köln, eine Kontaktstelle gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen, zahlen. „Mit ihrem Geständnis haben Sie der Geschädigten eine langwierige Befragung erspart. Das macht die Taten nicht ungeschehen, führt aber dazu, dass für die Geschädigte ein Neuanfang geschehen kann“, sagte der Richter. Fakt sei, dass der Verurteilte mit seinen Taten dazu beigetragen habe, dass die 19-Jährige heute nicht das Leben führen kann, das sie eigentlich führen möchte.

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