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Nach Feuer in Marienheide42 Jahre alter Brandstifter aus Monheim muss ins Gefängnis

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Eine Ausgabe der Strafprozessordnung (StPO) liegt auf einem Aktenordner.

Der 42-Jährige hat eine Familie um ihr Haus gebracht.

Im April 2025 war der Mann alkoholisiert in ein Wohnhaus in Marienheide eingebrochen. Um Spuren zu verdeckten, steckte er das Haus in Brand. 

Es waren sehr deutliche Worte, die der Vorsitzende Richter Alexander Linke einem 42-Jährigen am Freitag mit auf den Weg gab: „Was für eine Katastrophe, die Sie vor allem der betroffenen Familie bereitet haben, aber auch sich selbst.“ Kurz zuvor hatte die 10. Große Strafkammer am Landgericht Köln den 42-Jährigen wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahl sowie einer weiteren schweren Brandstiftung an einem Kfz zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nur, weil er ein Geständnis abgelegt habe, sei noch eine Haftstrafe deutlich unter zehn Jahren drin gewesen: „Andernfalls wären wir hier bei einem zweistelligen Strafmaß gelandet“, machte Linke deutlich.

Doch was war passiert? In der Nacht auf den 23. April 2025 war der 42-Jährige aus Monheim am Rhein alkoholisiert und unter Drogen stehend in ein Wohnhaus einer Familie in Marienheide eingebrochen, die sich gerade in Urlaub befand. Mit einer Axt hatte der 42-Jährige ein rückwärtiges Kellerfenster eingeschlagen und in dem Haus so viel Beute gemacht, dass er sich entschied, auch den vor dem Haus geparkten Mercedes-Sprinter zu stehlen, um die Beute abtransportieren zu können. Den Zündschlüssel hatte er im Haus gefunden.

Angeklagter hatte sich beim Einstieg durch das Kellerfenster geschnitten

Weil der Angeklagte sich beim Einstieg durch das Kellerfenster an einer Scherbe geschnitten und Blutspuren hinterlassen hatte, kehrte er wenige Nächte später zum Tatort zurück. Zunächst versuchte er, die Blutspuren mit Feuchttüchern zu entfernen. Weil das nicht den versprochenen Erfolg brachte, schüttete der Angeklagte Waschbenzin in den Fensterbereich des Kellers und zündete es an. Das Feuer breitete sich im Keller aus. Die Hitze, die sich dabei entwickelte, war derart hoch, dass die Statik des Hauses beeinträchtigt wurde. Das Haus ist inzwischen abgerissen worden.

Den materiellen Schaden des Brandes bezifferte das Gericht auf rund 1,5 Millionen Euro. „Der Familie wurde hier der gesamte Lebensmittelpunkt geraubt“, sagte der Vorsitzende Linke weiter. Zudem seien die psychischen Folgen für die Geschädigten enorm. Die neunjährige Tochter und deren Mutter befänden sich beide in therapeutischer Behandlung, teilte der Vorsitzende mit. Zudem lebe die Familie derzeit in einer „Mini-Ferienwohnung“, für die sie eine horrende Miete zahlen müsse, während der Kredit für das Haus ebenfalls weiter bedient werden müsse. „Sicherlich wird sich die Versicherung auch noch bei Ihnen melden“, sagte der Vorsitzende. Da könnte somit finanziell noch einiges auf den 42-Jährigen zukommen.

Neben dem Haus hatte der Angeklagte wenige Tage später auch noch den gestohlenen Sprinter in Brand gesteckt – ebenfalls zwecks Spurenvernichtung. Auf einem Parkplatz in Leverkusen brannte das Fahrzeug komplett aus. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht auch die Einziehung von 11.270 Euro an. Das war der Wert der gestohlenen Beute sowie des gestohlenen Sprinters, der allein mit einem Zeitwert von 9000 Euro zu Buche schlug.