Gelassenheit trotz ImpfpflichtOberbergs Klinik-Mitarbeitende weitgehend immunisiert

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Der übrwiegende Teil der Mitarbeiter in oberbergischen Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist bereits geimpft.

Oberberg – Ab Mittwoch kommender Woche gilt bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine Impfpflicht. Der so genannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen tätig sind – ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe.

In den Einrichtungen nachgefragt

Wir haben uns umgehört, wie hoch in oberbergischen Einrichtungen der Grad der Impfquote ist und was es bedeuten kann, wenn Ungeimpfte nicht mehr zum Dienst kommen können. Dank einer durchweg hohen Impfquote reagieren die Betroffenen eher gelassen.

„Zum Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht liegt die Impfquote im Klinikum Oberberg aktuell bei etwa 94 Prozent“, sagt dessen Sprecherin Angela Altz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht rechtzeitig zum 15. März einen entsprechenden Impf-/Genesenennachweis oder ein Attest über das Vorliegen einer Kontraindikation vorlegen, dürften laut Bundesgesundheitsministerium zunächst über den 15. März hinaus eingesetzt und in den Einrichtungen tätig werden, sagt Altz. Der Träger der Einrichtung sei allerdings verpflichtet, die Namen dem Gesundheitsamt zu melden, das anschließend über Betretungs-/Tätigkeitsverbote zu entscheiden hat.

Kein kurzfristiger Ausfall

„Kurzfristig befürchten wir keinen Ausfall von Personal aufgrund der Impfpflicht. Kurzfristig sind keine negativen Auswirkungen in der Patientenversorgung zu erwarten. Aktuell dominieren die krankheitsbedingten Personalausfälle infolge eine Infektion mit häuslicher Isolation/Quarantäne bei den Beschäftigten“, berichtet die Sprecherin des Klinikums.

Von einer aktuell hohen Zahl ausgefallener Beschäftigter berichtet auch Barbara Hermelingmeier von der GFO Klinik Engelskirchen – St. Josef Krankenhaus. Die Verläufe seien bei den Geimpften nicht so schlimm, dennoch würden die betroffenen Kolleginnen und Kollegen fast immer zehn Tage ausfallen.

95 Prozent Impfquote

Ähnlich hoch wie in Gummersbach ist mit 95 Prozent die Impfquote in Engelskirchen. Im Januar habe man mit ungeimpften Mitarbeitenden Gespräche geführt. „Nicht um Druck aufzubauen, sondern um die Gründe zu erfahren, warum die Betreffenden bis dato noch nicht geimpft sind und gleichzeitig dafür zu werben“, berichtet die GFO-Sprecherin, die betont, dass ihr Haus mit Blick auf den aktuellen Impfstatus und etwaige Konsequenzen für Ungeimpfte nicht mit einem Engpass für ihr Haus rechnet.

Sebastian Wirth, Geschäftsführung der Diakonie vor Ort, sagt: „Die Versorgung wird erst mal weiter laufen wie bisher. Wir müssen die ungeimpften Mitarbeitenden bis 31. März den Gesundheitsämtern melden und die bearbeiten dann die Fälle. Bis zu einem Betreuungsverbot wird es dauern – vermutlich bis Mai. In der Diakonie wird es nur sehr wenige betreffen und wir haben bereits begonnen, unsere Einsätze umzustrukturieren.“

20 Mitarbeiter nichzt geimpft

Eher optimistisch klingt auch der Caritas-Vorstandsvorsitzende Peter Rothausen. Rund 300 seiner 650 Beschäftigen fallen unter den §20a des Infektionsschutzgesetzes. Und von denen seien etwa 20 aktuell nicht geimpft. „Aus den unterschiedlichsten Gründen“, wie er weiß. Diese Personen würden vor allem im Bereich der Folgedienste und nicht unmittelbar mit Heimbewohnern arbeiten. „Diese Bereiche in den Einrichtungen können wir auch abschotten“, sagt Rothausen, der über so eine Option auch mit dem Oberbergischen Kreis sprechen will.

Einzelfallentscheidung

Der hatte bereits Mitte der Wochen in einer Pressemitteilung erklärt, dass bei einer abschließenden Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot auch die Versorgungssituation im Allgemeinen in Betracht gezogen werde. Kreisdirektor Klaus Grootens sagte dazu auf Nachfrage, dass jeder Fall einzeln zu entscheiden sei. Ein entsprechender Erlass besage, dass es zwar grundsätzlich ein Betretungsverbot für Ungeimpfte gebe, die zuständige Behörde, also in dem Fall der Kreis, aber sehen müsse, was in der jeweiligen Einrichtung passiere, wenn man so ein Verbot verhänge. Es sei problematisch, wenn die Pflege nicht mehr sichergestellt sei. „In den Arztpraxen ist das anders. Da muss man hinsehen “, so der Kreisdirektor.

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Dass die Ungeimpften von heute auf morgen draußen seien, bestätigt Grootens nicht. Mit entsprechenden Verwaltungsverfahren würde man erst Mitte Juni beginnen.

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