Enerparc AG interessiert sich für Flächen bei den Ortschaften Grunewald und Harscheid.
Freiflächen-PVProjektierer möchte Solarparks in Nümbrecht bauen

Bisher gibt es nur die Anfrage des Projektierers, der sein Interesse bekundet hat, in Nümbrecht Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten.
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Der international tätige Projektierer Enerparc AG hat sein Interesse bekundet, in Nümbrecht Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bauen zu wollen. Angedacht sei der Bau von Solarparks im Bereich der beiden Ortschaften Grunewald und Harscheid. Darüber informiert die Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 8. Juli, den Gemeindeentwicklungsausschuss. Am 16. Juli befasst sich der Gemeinderat mit dem Thema.
Handlungsleitfaden liegt bereit
Nümbrechts Politik und Verwaltung sind vorbereitet: Schon vor zwei Jahren hatte der Rat das Thema Freiflächen-PV beraten und seinerzeit die Anwendung des „Handlungsleitfadens Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ des Oberbergischen Kreises beschlossen – allerdings mit einer expliziten Änderung: Nümbrecht hat ausdrücklich darauf verzichtet, sich auf eine Anzahl und deren Größe von Freiflächen-PV-Anlagen festzulegen.
Stattdessen beschloss die Politik im Juli 2024 die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Änderung. Die Verwaltung hatte die Ansicht vertreten, dass es zielführender erscheine, anhand einer konkreten Anfrage zu entscheiden, ob eine PV-Freiflächenanlage im konkret angefragten Bereich inhaltlich den anderen fünf Leitsätzen entspricht, insbesondere auch Leitsatz 6.
Eine Umsetzung ist vom Unternehmen zwar gewünscht, unterliegt jedoch zunächst dem Willen des Rates.
In dem wird empfohlen, dass in die Entscheidungsfindung auch die Kulturlandschaft als Imagefaktor des Tourismus einfließen soll. „Eine Vorab-Festlegung auf eine bestimmte Anzahl kleinerer oder größerer Anlagen ist daher nicht sachgerecht“, lautet das Argument der Verwaltung, der sich der Gemeinderat einstimmig anschloss. In der Beratungsvorlage betont die Nümbrechter Verwaltung jetzt, dass es sich zunächst lediglich um eine Interessensbekundung seitens Enerparc handelt; diese entfalte keine praktische Wirkung. „Eine Umsetzung ist vom Unternehmen zwar gewünscht, unterliegt jedoch zunächst dem Willen des Rates, da die Anlage im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegen würde und demnach grundsätzlich Planungsrecht (hier in Form eines Bebauungsplanes) benötigt“, schreibt das Rathaus wörtlich.
Es gibt noch kein PlanungsrechtBei einer positiven Stimmung im Ausschuss könnte der Sachverhalt in einem nächsten Schritt in den nächsten Planungsausschuss eingebracht werden, um den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans zu erwirken.
In der Beratungsvorlage weist das Nümbrechter Rathaus darauf hin, für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen kämen meistens landwirtschaftlich genutzte Flächen in Frage. Wörtlich heißt es da: „Neben dem hohen Flächenverbrauch wird daher vor allem der Verlust an wertvollen Agrar- und Weideflächen kritisch gesehen, da diese nicht mehr für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln zur Verfügung stehen und zudem ihre bedeutenden ökologischen Funktionen (Landschaftserhalt, Förderung von Biodiversität, Wasserspeicherung und Erosionsschutz) verlieren. Darüber hinaus werden Solarparks ähnlich wie Windparks häufig als ‚Verschandelung der Landschaft‘ empfunden und können auch Lebensräume von Tieren beeinträchtigen.“
