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NiederbrölOberbergs Politik soll sich mit den Knöllchen befassen

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Unser Foto zeigt den Niederbröler Anwalt Volker Steffen an einem der neuen,  innerhalb geschlossener Ortschaft aufgestellten Tempo-50-Schilder.

Anwalt Volker Steffen an einem der neuen, innerhalb geschlossener Ortschaft aufgestellten Tempo-50-Schilder.

Obwohl das Tempolimit-Chaos auf der L339 beseitigt ist, ist die Sache für Anwalt Volker Steffen nicht abgeschlossen.

„Eine willkürlich angeordnete rechtswidrige Maßnahme“ – der streitbare Nümbrechter Anwalt Volker Steffen nimmt nach wie vor kein Blatt vor den Mund, wenn er zum Schilder- und Tempolimit-Chaos auf der L339 Stellung bezieht. Weder der Landesbetrieb Straßen.NRW   noch der Oberbergische Kreis oder die Bezirksregierung kommen dabei gut weg.

„Die Abzocke durch den Landrat von Berufstätigen morgens und abends auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg wurde gestoppt. Das Tempo- und Schilderchaos hat ein Ende gefunden und somit ist eine homogene, rechts- und verkehrssichere Befahrung der Landesstraße wieder möglich“, fasst er zusammen. In der Tat: Zwischen Nümbrecht-Gaderoth und Waldbröl-Bröl darf man seit Kurzem wieder durchgehend Tempo 50 fahren.

Gerade innerhalb der Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit grundsätzlich von Tempo 50 auf 30 gesenkt, ohne dass es hierfür sachliche Gründe gab.
Volker Steffen

Doch erledigt ist die Angelegenheit damit für Steffen nicht. Zur Erinnerung: Der Ärger begann, nachdem sich auf der L339, insbesondere zwischen dem Kreisverkehr in Nümbrecht-Gaderoth und Waldbröl-Bröl, ab Februar auf einer Länge von mehreren Kilometern relativ viele, teils tiefe Schlaglöcher gebildet hatten. Bei Straßen.NRW wurden Reifen- und Fahrwerksschäden gemeldet und auch Regressverfahren angedroht, sagt Steffen. Daraufhin wurden die größten Schlaglöcher unverzüglich markiert und anschließend verfüllt.

Steffen stellt grundsätzliche Frage Und dann kam das Schilderchaos. Anwalt Steffen: „In Fahrtrichtung Waldbröl wurden ab Gaderoth elf zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen 30 und 70 km/h aufgestellt, zusätzlich zu den acht Ortseingangs- und Ortsausgangsschildern.“ Doch der Knackpunkt war: „Dies geschah wahllos. Gerade innerhalb der Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit grundsätzlich von Tempo 50 auf 30 gesenkt, ohne dass es hierfür sachliche Gründe gab.“

Fast 3000 mal hat's geblitzt

Auch in Nümbrecht-Niederbröl galt plötzlich Tempo 30, obwohl ausgerechnet dort die L339 vergleichsweise intakt war und ist. „Auf diese Fehleinschätzung und die aus meiner Sicht fehlerhafte Beschilderung habe ich sowohl Straßen.NRW als auch den Landrat hingewiesen“, betont Volker Steffen. „Trotzdem hat   Landrat Klaus Grootens angeordnet, die Geschwindigkeitsmessanlage auf 30 km/h einzustellen.“ Von März bis zum 20. August seien daraufhin fast 3000 Verkehrsteilnehmer in Niederbröl geblitzt worden. „Überschlägig dürften dadurch Einnahmen von rund über 100.000 Euro erzielt worden sein“, schätzt Steffen.

Für rechtswidrig hält Steffen übrigens auch, dass der Oberbergische Kreis die stationäre Blitze zunächst mit einer Messschwelle von 30 km/h habe weiterlaufen lassen, nachdem sich die beteiligten Behörden bei einem Ortstermin am 20. August darauf geeinigt hatten, die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung nach kleineren Ausbesserungsarbeiten wieder auf Tempo 50 anzuheben, „wobei klar war, dass in Niederbröl keinerlei Schäden vorhanden waren“, so der Anwalt.

Auch deshalb ist die Angelegenheit für Volker Steffen noch nicht erledigt. Er hat in einem Schreiben an die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen angeregt, den Sachverhalt dort aufzuarbeiten und die erhobenen Verwarnungs- und Bußgelder an die betroffenen Personen zurückzuzahlen.

In dem Brief, der dieser Redaktion vorliegt, schreibt Steffen: „Was zunächst als Streit über einige Verkehrsschilder begann, hat sich inzwischen zu einer grundsätzlichen Frage entwickelt: Wie geht der Oberbergische Kreis damit um, wenn er über Monate Bürgerinnen und Bürger mit Verwarnungs- und Bußgeldern belastet hat und sich aufgrund der inzwischen offengelegten Akten erhebliche Fragen hinsichtlich der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen dieser Sanktionen stellen?“ Die betroffenen Verkehrsteilnehmer sollten erwägen, „den Landrat persönlich anzuschreiben und um Erstattung zu bitten. Falls dies erfolglos bleibt, wäre zu prüfen, ob Ansprüche wegen einer Amtspflichtverletzung in Betracht kommen.“

Nach aktuellem Stand sollte dann in der ersten Jahreshälfte 2027 Baubeginn sein.
Straßen.NRW zur Frage, wann die umfassende Sanierung beginnt.

Hinsichtlich der Frage, ob die Bußgelder überhaupt unrechtmäßig eingenommen wurden, betonte der Oberbergische Kreis gestern auf Anfrage, dass über eine etwaige Rechtswidrigkeit Gerichte zu entscheiden hätten und nicht der klagende Anwalt.

Straßen.NRW antwortete gestern auf die Frage, ob der Auftrag zur Sanierung der L339 schon ausgeschrieben ist, dass die Veröffentlichung der Ausschreibung für Anfang 2027 geplant sei, „nach aktuellem Stand sollte dann in der ersten Jahreshälfte 2027 Baubeginn sein“.


Rückblick

Im juristischen Sinne sind es natürlich zwei verschiedene Paar Schuhe, aber die Duplizität ist zumindest bemerkenswert: In Nümbrecht-Niederbröl, wo der Oberbergische Kreis an der Landesstraße 339 bekanntlich zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer mit Hilfe einer stationären Blitze zur Kasse bittet, besserte schon vor 150 Jahren der Staat Preußen seine Finanzen auf – auf derselben Straße. Darauf hat uns der Nümbrechter Gerd Grümer hingewiesen.

In der heimatgeschichtlichen Broschüre „683 Jahre Göpringhauser Geschichte“ schreibt Grümer: „Preußen baut von 1862 bis 1868 die Homburger Brölstraße von Waldbröl Richtung Breunfeld bis nach Felderhoferbrücke, heute Bröleck. Da der Bau einer solchen Straße sehr kostspielig ist, richtet man in Niederbröl eine Chausseegeldhebestelle mit Schlagbaum ein.“

Am Schlagbaum kassiert

Johannes Heinrich Noß – der Urgroßvater von Gerd Grümer – war der letzte preußische Schlagbaumwärter von Niederbröl, arbeitete als solcher von 1867 bis 1875. Eingestellt worden war er gleich nach seiner Entlassung aus dem Lazarett, in dem er sich schwer verletzt erholte – er hatte am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz durch eine Kanonenkugel seinen rechten Unterarm verloren.

Gerd Grümer beschreibt, wie es am Schlagbaum zuging: „Fuhrwerke müssen an der Schranke halten und je nach Gespann/Ladung ein Entgelt errichten.“ Noß hatte die Gebühren zu kassieren und abzurechnen. „Die Bezahlung erfolgte in bar, erst dann öffnete er den Schlagbaum.“

Grümer hat Unterlagen darüber gefunden, dass Bürgermeister Pliester am 30. September 1868 eine außerordentliche Kassenprüfung vornahm. Der Kassenbestand lag bei 6 Thalern und 8 Silbergroschen, zuzüglich die aktuellen Tageseinnahmen von 5 Silbergroschen und 6 Pfennigen.