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Seitenwagen-WeltmeisterschaftEntscheidung über den Titel fällt vor Gericht

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Harry Payne und Kevin Rousseau mit ihren Goldmedaillen auf dem Siegerpodest.

Da war die Welt noch in Ordnung: Harry Payne (l.) und Kevin Rousseau bei der Siegerehrung in Oschersleben. Inzwischen hat der Weltverband FIM das Duo disqualifiziert und die Briten Sam und Tom Christie zu Weltmeistern erklärt. Ende Januar soll nun ein Gericht entscheiden.

Das  Nümbrechter Steinhausen-Team wehrt sich gerichtlich gegen die Aberkennung des Titels.   

Der Weltmeistertitel 2025 der Seitenwagen-Fahrer wird im Gerichtssaal und nicht auf der Rennstrecke vergeben werden. Und: Die Entscheidung wird in diesem Jahr nicht mehr fallen. Erst am 27. Januar will ein französisches Berufungsgericht darüber urteilen, ob die WM-Krone nun an das britisch-französische Piloten-Duo Harry Payne und Kevin Rousseau aus dem Nümbrechter Rennstall Steinhausen geht – oder die Brüder Tom und Sam Christie aus Großbritannien den Titel feiern können.

Zur Erinnerung: Payne und Rousseau hatten Anfang Oktober beim letzten Stopp der WM-Serie 2025 in Oschersleben mit dem Sieg im Hauptrennen und einem vierten Platz auf der Sprintdistanz den Weltmeistertitel erfolgreich verteidigt. 278 Punkte bedeuteten 35 Zähler Vorsprung auf die Christies und 49 Punkte auf den Schweizer Markus Schlosser, Steinhausens Erzrivalen der letzten Jahre.

Beim letzten Rennen in Oschersleben wurden Harry Payne und Kevin Rousseau zu Weltmeistern gekürt

Vertreter des Motorradweltverbandes FIM hängten Payne und Rousseau in Oschersleben sogar noch die Goldmedaillen um den Hals. Im oberbergischen Rennstall währte die Freude allerdings nur kurz: Bei der routinemäßigen Überprüfung der vor dem Rennwochenende verplombten Motoren von Steinhausen, Christie und Schlosser bauten die FIM-Techniker aus dem Weltmeisteraggregat nämlich eine Nockenwelle aus, die ihnen verdächtig vorkam.

Schon im Oktober hatte Rennstallchef Maik Steinhausen im Gespräch mit dieser Zeitung betont, man habe den Motor erst kurz vor dem WM-Finale bekommen. Dieser sei durch einen Franzosen aufbereitet worden, technisch habe dieser aber nichts verändert. Die FIM schickte die strittige Nockenwelle zur genauen Untersuchung und zum Abgleich mit einem älteren Exemplar an ein Institut der italienischen Universität Padua. Der Bericht aus Italien liegt inzwischen vor.

Es ist eine Entscheidung über sechs Tausendstell Millimeter

„Alles hängt an der Frage, ob die verbaute Welle nur gereinigt oder mechanisch bearbeitet wurde. Konkret sprechen wir über sechs Tausendstel Millimeter im Vergleich mit einer Welle, die bereits drei Jahre alt ist“, sagte Steinhausen Anfang dieser Woche. Das entspricht der Dicke eines feinen menschlichen Haares.

Die FIM-Jury entschied jedenfalls: Steinhausens Maschine entsprach in Oschersleben nicht dem geltenden Vorschriftenkatalog. In der Folge disqualifizierte der Verband Payne und Rousseau für das gesamte Rennwochenende und erkannte ihnen alle Platzierungen ab. Damit rückten die Christie-Brüder auf den WM-Thron, gefolgt von Schlosser/Schmidt und eben den Nümbrechtern auf Platz drei.

Diese Jury-Entscheidung wiederum will der Steinhausen-Rennstall Ende Januar gerichtlich anfechten. „Wir haben eine Saison lang um diesen Titel gekämpft, wir werden nicht aufgeben, solange wir noch die Möglichkeit haben, uns zu wehren“, so Steinhausen.

Vertreten wird der Rennstall dabei von einem französischen Sportrechtler, der im Wesentlichen Verfahrensfehler rügen möchte und der Jury vorwirft, sie habe weniger einschneidende Strafen zu wenig in Erwägung gezogen. Damit meint er vor allem solche Sanktionen, die die Oberberger nicht den WM-Titel kosten würden.