Prozess nach RaubüberfallWurden Spuren in Engelskirchen nicht sachgemäß gesichert?

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Vor dem Landgericht Köln muss sich ein 49-Jähriger wegen des Überfalls auf ein Engelskirchener Ehepaar verantworten.

Vor dem Landgericht Köln muss sich ein 49-Jähriger wegen des Überfalls auf ein Engelskirchener Ehepaar verantworten.

Engelskirchen – Im Prozess gegen einen Mann, der sich wegen des bewaffneten Raubüberfalls auf ein Engelskirchener Ehepaar in dessen Haus im Januar 2021 vor dem Kölner Landgericht verantworten muss, hat die Verteidigung am Montag die Verwertbarkeit wichtiger Spuren in Zweifel gezogen.

Hintergrund: DNA-Spuren, die sich unter den Fingernägeln des überfallenen Ehepaares fanden, führten die Ermittler auf die Fährte der Täter. Dabei hatten die Täter genau das verhindern wollen: Sie hatten das gefesselte Ehepaar mehrfach mit Alkohol und Desinfektionsmittel überschüttet, ihre Zähne mit Alkohol abgerieben  und ihre Fingerkuppen und Fingernägel mit einer Zahnbürste gereinigt.

Verteidiger: „Spurensicherung unsachgemäß“

Offenbar waren die Täter von der Sorge getrieben, dass zurückgelassene DNA-Spuren ihnen zum Verhängnis werden könnten. Alle Vorsicht half nichts – ihre DNA wurde dennoch gefunden. Die Spurensicherung hatte die Fingernägel des Ehepaares zum Zweck der Untersuchung noch am Tatort geschnitten. Doch dabei sei es nicht sachgerecht zugegangen, glaubt die Verteidigung des angeklagten 49-Jährigen.

So seien die Fingernägel nicht mit einer  neuen, originalverpackten Nagelschere geschnitten worden, sondern mit einer Schere aus dem Haushalt des überfallenen Ehepaares. Diese sei zwar zunächst gereinigt, nicht aber dekontaminiert worden, so der Verteidiger. Zudem habe der Beamte, der die Spuren gesichert habe, zwar  einen entsprechenden Kursus durchlaufen, er verfüge aber nicht explizit über eine entsprechende Ausbildung. „Das muss zu einem Beweisverwertungsverbot führen“, glaubt er. Das Gericht nahm den Widerspruch zunächst zur Kenntnis, ohne sich zu äußern.

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Im Zeugenstand  berichtete  eine Gummersbacher Kriminalpolizistin vom Tag der Festnahme des Angeklagten im Haus seiner Schwester bei Bielefeld. Ein Spezialeinsatzkommando hatte den 49-Jährigen dort dingfest gemacht, oberbergische Beamte beteiligten sich an der Wohnungsdurchsuchung.  Den Aufenthaltsort des 49-Jährigen ermittelten die Fahnder dank einer Telefonüberwachung.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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