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Reichshof-KaserneBund könnte sein Bauvorhaben selbst genehmigen

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Das Foto zeigt den kürzlich freigeschnitten Parkplatz vor der Reichshof-Kaserne.

Der bisher komplett zugewachsene Parkplatz vor der Reichshof-Kaserne wurde bereits im Vorfeld der Übung „Romerijke Berge 2025“, deren Schauplatz vor zwei Wochen das ehemalige Munitionsdepot war, freigelegt.

Bund bräuchte keine Baugenehmigung des Oberbergischen Kreises, müsste aber die Vorschriften des Naturschutzrechts beachten.

Die Reichshofer Politik verfolgt die Entwicklungen zur Zukunft des ehemaligen Munitionsdepots gespannt. Eingebunden ist sie momentan nicht. „Wir müssen jetzt abwarten, was die weiteren Untersuchungen ergeben“, sagte Bürgermeister Rüdiger Gennies am Mittwoch im Gemeinderat. Dort berichtete er, dass er am Montag eine E-Mail vom Landesverbindungskommando NRW bekommen habe, in der er offiziell über das Thema informiert worden ist.

Eine von vielen zu klärenden Fragen ist diese: Könnte die Bundeswehr das Gelände beziehen, obwohl ein rund fünf Hektar großes Teilstück als Naturschutzgebiet deklariert ist? Dazu heißt es beim Oberbergischen Kreis auf Anfrage, dass sich der Bund gemäß § 37 des Baugesetzbuches seine eigenen Bauvorhaben genehmigen könne.

Zurückhaltung im Gesundheitsministerium NRW

Eine Baugenehmigung durch die Kreisbaubehörde in Gummersbach sei nicht erforderlich. Der Bund habe dabei aber Vorschriften des Naturschutzrechts zu beachten, die in diesem konkreten Fall dem Landschaftsplans Nr. 10 „Wiehltalsperre“ zu entnehmen sind. „Es ist dann zu prüfen, ob durch das militärische Vorhaben naturschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst würden, und wenn ja, ob eine Befreiung erteilt werden kann oder der Landschaftsplan geändert werden muss“, heißt es aus dem Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität sowie dem Umweltamt des Oberbergischen Kreises.

Derweil gibt sich das Gesundheitsministerium NRW, das bekanntlich eine Forensische Klinik für den Maßregelvollzug auf dem Kasernengelände errichten will, maximal zurückhaltend: Der Standort bei Wildbergerhütte komme grundsätzlich zum Neubau einer Forensischen Klinik in Betracht, heißt es aus Düsseldorf. „Das Grundstück steht allerdings im Eigentum des Bundes. Die Bestimmung, wie ein Grundstück genutzt wird, steht dem Eigentümer zu. Sofern die Entscheidung getroffen wird, dass eine zivile Nachnutzung ausscheidet und der Standort für die Bundeswehr reaktiviert wird, kommt er für den Neubau einer Forensischen Klinik nicht mehr in Betracht.“