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System der GrünpflegeKeine Sägewut, aber Pflege nach Plan

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Sind die Bäume älter als 60 Jahre, werden zur Sicherheit fünf Meter neben der Fahrbahn freigeschnitten.

Oberberg – Was der Borkenkäfer in Oberbergs Wäldern in der jüngsten Zeit angerichtet hat, ist nicht zu übersehen. Zigtausende Festmeter Holz mussten deshalb gefällt und abtransportiert werden. Zum Teil reichen die gerodeten Flächen bis an die Straßenränder heran. Und wenn gleichzeitig die Straßenmeistereien massiv ins „Straßenbegleitgrün“ eingreifen, wie Sträucher, Rasenflächen, Dickichte, Baumreihen und Alleen im Amtsdeutsch heißen, verstärkt das den Eindruck eines massiven Kahlschlags.

Deswegen hagelt es immer wieder Beschwerden bei der Regionalniederlassung von Straßen NRW in Gummersbach. Und gelegentlich stimmt auch die Politik mit ein: „Man weiß nicht, was schlimmer ist, der Borkenkäfer oder der Landesbetrieb“, ätzte neulich ein Ratsmitglied im Südkreis in öffentlicher Sitzung. Doch was sich seit einigen Jahren an den Straßenrändern tut, ist nicht Ausdruck blinder Sägewut, sondern folgt einem Plan und peniblen Vorgaben.

Die Grünpflege richtet sich nach Naturschutzgesetz und Bundesverkehrsministerium

Dem Kreisbauausschuss war das alles jetzt Anlass, sich von einem Vertreter der Landesbetrieb-Niederlassung Rhein-Berg Systematik und Vorgehen der Grünpflege erklären zu lassen. Der Landesbetrieb ist formal für die Bundes- und Landesstraßen zuständig, kümmert sich seit vielen Jahren aber auch schon im Rahmen einer Vereinbarung um die 218 Kilometer Kreisstraßen.

Die Grünpflege ist dabei nur einer von sechs Leistungsbereichen, die Pflege richte sich nach den Vorgaben des Naturschutzgesetzes, die vom Bundesverkehrsministerium detailliertest festgelegt worden ist, schilderte Klaus Büser vom Landesbetrieb den Rahmen, in dem sich die Kollegen der Straßenmeistereien bewegen. Dazu gehört beispielsweise, dass dort, wo die Baumbestände längs der Straße zwischen 60 und 100 Jahren alt sind, aus Sicherheitsgründen ein fünf Meter breiter Streifen freigehalten werden soll.

„Es ist erstaunlich, wie schnell die Natur zurückkommt, wenn man ihr Platz dafür schafft.“

Vor und hinter Wildschutzzäunen sind es je 2,50 Meter. Wenn, wie am Zubringer in Bergneustadt, dann gleich zwei Wildschutzzäune aufgestellt werden, ist der Hang kahl. Oberstes Gebot beim Straßengrün ist: Es darf den Straßenverkehr nicht gefährden. Bäume dürfen nicht auf die Fahrbahn kippen oder Äste abbrechen und auf vorbeifahrende Autos fallen.

Wurde früher nach dem Wechselhiebverfahren gepflegt, also immer eine komplette Parzelle abgeholzt und die nächste stehengelassen, geht der Trend inzwischen zur „selektiven Bestandspflege“. Jenseits der fünf freigeschlagenen Meter sinkt die Zahl der Bäume die „auf den Stock gesetzt“, also knapp über dem Boden abgesägt werden. Der optische Eindruck ist besser, und in den so entstandenen Lücken wächst neues Grün schneller nach, wie Büser an einem Beispiel an einer Autobahnausfahrt dokumentierte. „Es ist erstaunlich, wie schnell die Natur zurückkommt, wenn man ihr Platz dafür schafft.“ Wegen fehlender Pflege sei das lange nicht so gewesen, „da hatten die einzelnen Pflanzen nicht genug Raum“.

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Besonderes Augenmerk richten die Straßenmeistereien auf Baumreihen und Alleen an den Straßen. Der Standort jedes einzelnen Baumes ist per Satellitenvermessung GPS) in der „Fachschale Baum NRW“ eingepflegt, „ihn zu entfernen, ist sehr, sehr schwer“, sagte Büser. Jeder einzelne werde regelmäßig auf Schäden und zum Teil per Ultraschall auf Krankheiten oder Fäulnisstellen, die die Stabilität gefährden könnten, untersucht. Und jeder Kontrolleur, so Büser, setze alles daran, „seine“ Bäume zu schützen. Büsers Darlegungen waren umfassend genug und einleuchtend, dass es vom Bauausschuss kaum Fragen und keine Kritik gab, sondern lediglich den Dank von Baudezernent Felix Ammann für die gute Zusammenarbeit.