GerichtBergneustädter bricht mehrfach in Wohnung eines Freundes ein und bestiehlt ihn

Ein Bergneustädter ist mehrfach bei einem Freund eingebrochen. (Symbolbild)
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Waldbröl – Mit mehreren Straftaten und einer Dreiecksbeziehung musste sich das Amtsgericht in Waldbröl befassen.
Als Ergebnis der Verhandlung muss ein 36-Jähriger aus Bergneustadt eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro zahlen. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe.
Dem Mann wurde vorgeworfen, in der Zeit von November 2020 bis April 2021 mehrfach in die Wohnung eines Reichshofers eingebrochen zu sein und fünf Uhren im Wert von gut 500 Euro, Geld sowie Drogen in unbekannter Menge gestohlen zu haben. Zudem habe er dem Wohnungsbesitzer im Januar dieses Jahres sekundenlang Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.
Bergneustädter: „Habe es allein auf Amphetamine und Marihuana abgesehen“
Der Angeklagte beteuerte, aus Notwehr gehandelt zu haben. Während er im Auto sitzend seine vierjährige Tochter an seine frühere Ehefrau übergeben habe, sei der Reichshofer aus dem Haus gestürmt und habe die Autotür aufgerissen. Da habe er sich mit dem Spray verteidigt.
Die Diebstähle gestand er. Allerdings sei er nicht eingebrochen, da er seit rund 20 Jahren mit dem Reichshofer befreundet sei und einen Schlüssel habe. Geld oder Uhren habe er nicht geklaut, er habe es allein auf die Amphetamine im Kühlschrank und das Marihuana im Wohnzimmer abgesehen gehabt.
Angeklagter schämt sich wegen Taten
Er schäme sich, einen ehemaligen Freund bestohlen zu haben. Deshalb habe er das Diebesgut zurückgegeben, und die restlichen Rauschmittel auch.
Die Ex-Frau des Angeklagten, die heute bei dem Geschädigten lebt, berichtete dem Gericht, dass der Bergneustädter ihren jetzigen Lebensgefährten angegriffen habe. Der Diebstahl sei erst Monate später aufgeflogen, als sie Uhren, Sonnenbrillen und verschiedene Schlüssel entdeckt habe, die nicht ihrem Mann gehörten.
Der Geschädigte wiederum gab an, nach dem ersten Einbruch die Schlösser ausgetauscht, dann aber seinem damaligen Freund den Aufbewahrungsort des Ersatzschlüssels verraten zu haben: „Ich hätte doch niemals geglaubt, von ihm bestohlen zu werden.“ Hinsichtlich des Wertes der Gegenstände, machte er so widersprüchliche Angaben, dass dem Verteidiger des Angeklagten vor Gericht der Kragen platzte: „Wie wäre es mal mit der Wahrheit?“
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Da dies Einbrüche nicht aufgeklärt wurden und die Gegenstände neben der Rückgabe wohl auch noch bezahlt worden waren, stellte Richter Dr. Jan Röleke diesen Teil des Verfahrens ein. Für die Pfefferspray-Attacke forderte die Staatsanwaltschaft eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Verteidigung sah eine „Überreaktion aus der Situation heraus“ und bat wegen der widersprüchlichen Aussagen um eine Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen. Richter Röleke verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe, meint aber: „Das war keine Notwehrreaktion.“