Rechtsprechung in WaldbrölElektronische Akte hilft Amtsrichtern im Lockdown

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Amtsgericht-Waldbroel_Krapoth

Zwischen Homeoffice und Anwesenheit im Gericht wechselt der Waldbröler Amtsgerichtsdirektor Fabian Krapoth.

Waldbröl – Als Nachbar des Waldbröler Amtsgerichtes könnte man durchaus den Eindruck gewinnen, dort werde rund um die Uhr und sieben Tage die Woche gearbeitet. „Ja, ich glaube, der wohnt hier“, geht Direktor Fabian Krapoth scherzhaft und humorvoll auf die gefühlte Präsenz eines seiner Richterkollegen ein.

Doch ganz so schlimm ist es nicht, denn in Zeiten der Corona-Pandemie bietet das Amtsgericht Waldbröl seinen rund 60 Beschäftigten Homeoffice und flexible Arbeitszeiten, wo und wie immer das möglich ist. „Wir halten uns da streng an die Maßgaben des Justizministeriums“, sagt Krapoth, und das bedeutet beispielsweise, dass die Büros der Justizbediensteten nie doppelt oder mehrfach belegt sein dürfen, wo Kontakte notwendig sind, gibt es Plexiglasfolien, etwa auch in den Verhandlungssälen.

Verhandlungen auf das Notwendige beschränkt

Allerdings werden bereits seit einiger Zeit nur noch Prozesse aufgerufen, die entweder unaufschiebbar sind- oder mit relativ wenig Aufwand – beispielsweise mehreren Zeugen – recht schnell verhandelt werden können. Ein großes Plus für das Waldbröler Amtsgericht ist aus Sicht des Direktors die Einführung der Elektronischen Akte für sämtliche Zivil-Angelegenheiten. Mit ihren Notebooks oder Tablets können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bequem von zu Hause aus auf die gerade zu bearbeitenden Daten zugreifen.

„Natürlich nimmt man auch schon mal Akten mit nach Hause“, sagt Fabian Krapoth, der selbst zwischen Homeoffice und der Vor-Ort-Präsenz im Amtsgericht wechselt.

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Damit sich im Gebäude selbst niemand ins Gehege kommt, besteht bereits ab 6 Uhr in der Frühe die Möglichkeit, im Amtsgericht zu arbeiten, was Einige sogar gerne annehmen, umso früher sind sie dann zu Hause und können an andere übergeben, die lieber später am Tag arbeiten. Publikumsverkehr findet in Zeiten der Pandemie – und das gilt landesweit für alle Justizbehörden – nur mit festem Termin statt.

Das heißt, das beispielsweise Akteneinsichten beim Grundbuchamt oder auch Kirchenaustritte, die ja über das Amtsgericht erfolgen müssen, einer vorherigen Terminabsprache bedürfen. Die wichtigste und erfreulichste Erkenntnis aus Sicht des Amtsgerichtsdirektors ist jedoch diese: „Nicht eine Mitarbeiterin, nicht ein Mitarbeiter haben sich bislang mit dem Corona-Virus infiziert.“

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