„Für mich war die Pandemie beendet“Waldbröler wegen fehlender Maske vor Gericht

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Karl Lauterbach habe im Fernsehen das Ende der Pandemie verkündet, so der Angeklagt – deshalb habe er keine Maske getragen.

Waldbröl – „Für mich war die Pandemie beendet, und deshalb musste ich auch keine Maske tragen“, erklärte ein 62-jähriger Waldbröler am Freitag im Prozess am Amtsgericht Waldbröl. Er war der Polizei im Februar bei zwei „Montagsspaziergängen“ im Stadtgebiet ohne Mund-Nasen-Bedeckung aufgefallen und hatte dafür Bußgeldbescheide über je 150 Euro bekommen.

Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, denn: „Ich habe zuvor im Fernsehen gesehen, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Pandemielage für beendet erklärt hat.“ Richter Dr. Jan Röleke wies den Angeklagten darauf hin, dass Äußerungen von Politikern nicht gleichbedeutend mit der aktuellen Gesetzeslage seien. Das störte den Mann jedoch nicht: „Bin ich ein freier Mensch oder ein Sklave?“ Zudem habe er in beiden Fällen die Maske aufgesetzt, nachdem er von Mitarbeitern der Polizei und des Ordnungsamtes dazu aufgefordert worden sei.

Angeklagter will Lautsprecheransage nicht verstanden haben

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes schilderte, dass es vor und während des Beginns der Versammlung auf dem Marktplatz mehrere Lautsprecherdurchsagen der Polizei gegeben habe, die zum Tragen einer Maske aufforderten. Dies bestätigte ein Polizeibeamter: „Neben den Lautsprecherdurchsagen haben wir die Leute mehrfach auf die Maskenpflicht angesprochen.“ Eine Kollegin ergänzte, dass der Angeklagte den Mund-Nasen-Schutz schließlich aufgesetzt habe: „Sonst hätten wir ihn von der Versammlung und dem Zug durch die Stadt ausgeschlossen.“

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Der Verteidiger des Angeklagten forderte eine Einstellung des Verfahrens, nachdem sein Mandant erklärt hatte: „Ich habe die Lautsprecherdurchsagen auch nicht verstanden.“ Das ließ das Gericht allerdings nicht in vollem Umfang gelten – wenigstens beim zweiten Mal hätte ihm die Maskenpflicht klar sein müssen. So erfolgte eine Einstellung im ersten Fall, beim zweiten blieb der Bußgeldbescheid bestehen.

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