Zu wenig ZeugenVerfahren wegen angeblich rassistischen Übergriffs wird eingestellt

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Eine Verhandlungszimmer im Amtsgericht Waldbröl.

Eine Verhandlungszimmer im Amtsgericht Waldbröl.

Waldbröl – „Raus! Alles was schwarz ist, raus!“ Das sollen die Worte gewesen sein, mit denen drei Waldbröler im Oktober 2018 zwei dunkelhäutige Flüchtlinge in einer Reichshofer Gastwirtschaft vor die Tür gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte die 31, 33 und 56 Jahre alten Männer daraufhin wegen gemeinschaftlicher körperlicher Misshandlung angeklagt. Sie warf ihnen vor, einen der beiden Geschädigten zuvor mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.

Die Angeklagten äußerten sich vor dem Amtsgericht Waldbröl nicht zu den Vorwürfen, so dass Richter René Dabers auf die Angaben der geladenen Zeugen angewiesen war. Drei waren jedoch wegen Corona-Quarantäne verhindert, einer hatte die Ladung angeblich nicht erhalten. Die anderen fünf Zeugen brachten allerdings auch kein Licht ins Dunkel.

Hausverbot wegen vorheriger Konflikte

Der Sohn des Betreibers sagte aus, dass die Männer in Begleitung eines Mädchens gekommen und von seinem Vater an einen Tisch etwas abseits geführt worden seien. Beide hätten eigentlich Hausverbot wegen vorheriger Konflikte mit anderen Gästen gehabt. Weil sie zudem früher ihren Deckel nicht bezahlen wollten, habe sein Vater angeordnet, jedes Getränk einzeln sofort zu kassieren. Deswegen soll einer der beiden die Bedienung beleidigt und ihr Geld vor die Füße geworfen haben.

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Einer beiden, ein 22-Jähriger, schilderte, er sei damals zu Besuch bei einem Freund gewesen. Mit ihm und einem Mädchen seien sie in die Gaststätte gegangen. Für ihn sei es der erste Besuch dort gewesen. Nachdem sein Bekannter, der an der Theke Getränke holen wollte, längere Zeit nicht zurückkehrte, sei er ebenfalls aufgestanden. Dabei sei er von dem Besitzer der Gaststätte grundlos ins Gesicht geschlagen worden. Daraufhin sei er an einen Tisch gegangen, um sich zu beschweren. Unvermittelt seien dann diese Leute auf ihn losgegangen. Die Männer auf der Anklagebank habe er aber allerdings noch nie gesehen.

Da der Tathergang nicht vollständig aufzuklären war, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt. Jeder Angeklagte muss dafür allerdings 500 Euro zahlen. (kup)

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