Im Prozess in Waldbröl wurde berichtet, dass der seit Jahren Alkoholabhängige eine niedrige Frustrationsschwelle habe.
AmtsgerichtIn Waldbröl muss sich ein 48-Jähriger wegen eines Messerangriffs verantworten

Der Vorsitzende Richter entschied, das Verfahren nach einem psychologischen Gutachten fortzusetzen.
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„Ich werde dich gleich aufschlitzen“, soll ein 48-jähriger Waldbröler im Mai dieses Jahres zu einem Mann gesagt haben, nachdem er mit ihm an der gleichen Bushaltestelle ausgestiegen war. Der Staatsanwalt führte am Dienstag im Waldbröler Amtsgericht in der Anklage weiter aus, dass er zumindest die Jacke des Geschädigten aufgeschnitten habe. Danach habe er beabsichtigt, seinen Kontrahenten ins Gesicht zu stechen.
Der Angeklagte schilderte, dass der andere ihn provoziert habe: Der andere Mann habe in seine Richtung geschaut und gelacht. „Da hat es bei mir Klick gemacht.“ Deshalb könne er sich an den weiteren Hergang auch nicht erinnern. Er gab zu, alkoholisiert gewesen zu sein. Das sei nicht ungewöhnlich, vor Kurzem sei er in Entgiftungen mit 5,3 und 4,2 Promille gewesen.
Gutachter berichtete von Schmerzmitteln im Blut
Seine Betreuerin beschrieb, dass der seit Jahren Alkoholabhängige eine niedrige Frustrationsschwelle habe. Ein medizinischer Gutachter berichtete, dass neben Alkohol auch höhere Dosen Schmerzmittel im Blut gefunden wurden. Die sollten eigentlich sedierend wirken, doch könne als paradoxe Reaktion auch eine gesteigerte Aggressivität auftreten.
Der Geschädigte bestätigte die Ausführungen des Staatsanwalts. Ein weiterer Zeuge erklärte, dass sich der Angeklagte beim Entwinden des Messers nicht gewehrt habe. Nach der Aussage eines Polizeibeamten, der ein sprunghaftes Denken festgestellt hatte, ergänzte der Gutachter, dass es Anzeichen für eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit gebe.
Richter Dr. Peter Glaubach entschied, dass das Verfahren nach einem psychologischen Gutachten fortgesetzt werde, um die Fragen von Schuldfähigkeit und Unterbringung zu klären.